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Die Diskussion um die Gewerbesteuer für Offshore-Windparks nimmt an Fahrt auf. Ab 2026 plant die Landesregierung, die Einnahmen aus diesen Parks ausschließlich in Wilhelmshaven zu erheben. Dies sorgt an der niedersächsischen Küste für erheblichen Unmut. Küstenkommunen äußern ihre Bedenken und befürchten erhebliche finanzielle Einbußen. Insbesondere Landkreise wie Aurich, Emden und Wittmund sehen sich potenziellen Verlusten von bis zu 50 Millionen Euro jährlich gegenüber, was Landrat Olaf Meinen (parteilos) als „nicht sachgerecht und nicht nachvollziehbar“ bezeichnete. Auch die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen ist sich einig, dass eine faire Beteiligung aller betroffenen Kommunen notwendig ist, denn viele Gemeinden leiden unter den Folgen der Offshore-Projekte, ohne adäquaten finanziellen Ausgleich.

Die Bedenken der Küstenkommunen sind nicht unbegründet. Sie tragen nicht nur infrastrukturelle Belastungen, die sich negativ auf Tourismus, Fischerei und Landwirtschaft auswirken, sondern sie werden auch nicht an den Einnahmen beteiligt, die aus den Windparks fließen. Bürgermeister Mario Szlezak aus Wangerland fordert eine proportionale Verteilung der Steuererlöse. „Es ist nicht gerecht, dass nur Wilhelmshaven von diesen Einschnitten profitiert, während wir die negativen Folgen tragen,“ unterstreicht Szlezak.

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Hintergrund der neuen Regelung

Die Entscheidung, Wilhelmshaven als alleinigen Steuererheber für die Offshore-Windparks auszuwählen, resultiert aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs, das 2024 getroffen wurde. Demnach dürfen nur Kommunen mit direktem Bezug zur Betriebsstätte Gewerbesteuer erheben. Wilhelmshaven spielt hier eine zentrale Rolle als Anlandepunkt und für die Netzverknüpfung. Von den geschätzten 110 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen, die 2026 erwartet werden, sollen 36 Millionen Euro in Wilhelmshaven bleiben, während 74 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich des Landes fließen.

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Diese Umverteilung könnte laut den betroffenen Kommunen dazu führen, dass die an den Windparks sitzenden Unternehmen, die oft nicht aus Niedersachsen stammen, die Region finanzielle Einbußen erleiden lässt. Ein Brief an Ministerpräsident Olaf Lies und Finanzminister Gerald Heere wird derzeit vorbereitet, um eine Überarbeitung der Pläne zu fordern.

Vergleich zu anderen Regelungen

Ein Hinweis auf ähnliche Herausforderungen im Land gibt eine Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung, die seit 2021 in Mecklenburg-Vorpommern wirksam ist. Hier wurde die Aufteilung der Steuer zu 10 % nach Arbeitslöhnen und zu 90 % nach der installierten Leistung der Anlagen angepasst. Dies hat zur Folge, dass Gemeinden, die Windkraft- und Solaranlagen ansiedeln, nun besser an den Einnahmen beteiligt werden. Diese Regelung könnte ein Anhaltspunkt sein für die Küstenkommunen in Niedersachsen, wie sie eine angemessene und gerechte Beteiligung an den Offshore-Einnahmen erreichen könnten.

Die Ungewissheit darüber, wie sich die neue Regelung auf die finanzielle Situation der betroffenen Gemeinden langfristig auswirken wird, bleibt bestehen. Für alle Beteiligten dürfte klar sein: Der Druck auf die Landesregierung muss weiter erhöht werden, um eine gerechte Lösung zu finden, die eine faire Verteilung der Einnahmen sichert.

Informieren Sie sich mehr über die Entwicklungen auf den Seiten der NWZ online, NDR und LEKA MV.