In der Norddeutschen Stadt Wittmund wird zurzeit hitzig über die Struktur der Kommunalwahlen diskutiert. Momentan sind die Bürgerinnen und Bürger in zwei Wahlbereichen aufgeteilt, die das Wählen der Kandidaten einschränken. Doch diese Aufteilung könnte bald Geschichte sein, wenn es nach den Forderungen der Kritiker geht, die einen einzigen Wahlbereich für die ganze Stadt wünschen.
Aktuell umfasst Wahlbereich I die Stadt Wittmund sowie die Ortsteile Leerhafe, Hovel und Uttel. Wahlbereich II hingegen bildet sich aus Ardorf, Asel, Berdum, Blersum, Burhafe, Buttforde, Carolinensiel, Eggelingen, Funnix und Willen. Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Ein Wähler in Willen kann nur Kandidaten aus Carolinensiel wählen, wodurch die Chancengleichheit in Frage steht. Die Wählergruppe Bürger für Bürger (BFB) hält die Aufteilung für „willkürlich“ und appelliert an eine gerechtere Lösung, berichtet die NWZonline.
Ungleichheiten bei der Stimmenverteilung
Die Problematik ist nicht nur theoretisch, sondern hat auch praktische Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Stadtrat. In der Vergangenheit gab es bereits Fälle, in denen Kandidaten mit weniger Stimmen in den Rat eingezogen sind, während andere mit mehr Stimmen außen vor blieben. Ratsherr Herbert Potzler weist darauf hin, dass eine einheitliche Wahlkreisbildung nicht nur rechtliche Sicherheit schaffen könnte, sondern auch zur Verbesserung der Abstimmung bei den bevorstehenden Kreistagswahlen beitragen würde.
Laut dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz müssen Wahlkreise möglichst gleich gewählt werden, was für Wittmund bei einer Einwohnerzahl von 20.015 zum 30. Juni 2025 durchaus umsetzbar wäre. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die Bildung eines einzigen Wahlkreises, um die bestehenden Ungerechtigkeiten zu beheben und den Wählerinnen und Wählern ein umfassenderes Wahlrecht zu ermöglichen.
Ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus
Doch nicht nur in Wittmund sind Wahlreformen ein Thema. Auch auf Landesebene sind Veränderungen in der Luft. NDR berichtet von einem Vorschlag des niedersächsischen Wahlleiters Markus Steinmetz, der für die Landtagswahlen im Jahr 2027 eine umfassende Reform der Wahlkreise plant. Hierbei sollen 62 von insgesamt 87 Wahlkreisen neu gestaltet werden, um den Bevölkerungsverhältnissen gerecht zu werden.
Ein Teil dieser Reform ist notwendig geworden, da der Staatsgerichtshof feststellte, dass viele Wahlkreise in Niedersachsen aufgrund ihrer Abweichungen von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten verfassungswidrig sind. Momentan liegen die durchschnittlichen Wahlberechtigten pro Wahlkreis bei rund 69.710, wobei einige Wahlkreise erheblich mehr oder weniger Wähler aufweisen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diskussion um die Wahlkreisstruktur in Wittmund also Teil eines größeren Themas ist, das nicht nur die lokale Politik betrifft, sondern auch die gesamte Wahllandschaft Niedersachsens formen könnte.
Link zu weiteren Informationen über die geltenden Wahlsysteme in Niedersachsen: Niedersächsisches Kommunalwahlsystem. Für mehr Details über die geplante Wahlkreisreform in Niedersachsen, besuchen Sie NDR.
Und die neuesten Entwicklungen zur Kommunalwahl in Wittmund finden Sie hier: NWZ Online.