Achtung: Private Fahndungen im Netz können teuer werden!

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In Wolfenbüttel warnt die Polizei vor den rechtlichen Risiken privater Fahndungen in sozialen Netzwerken. Informieren Sie sich hier.

In Wolfenbüttel warnt die Polizei vor den rechtlichen Risiken privater Fahndungen in sozialen Netzwerken. Informieren Sie sich hier.
In Wolfenbüttel warnt die Polizei vor den rechtlichen Risiken privater Fahndungen in sozialen Netzwerken. Informieren Sie sich hier.

Achtung: Private Fahndungen im Netz können teuer werden!

In den letzten Jahren haben private Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten an Popularität gewonnen. Doch nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch rechtlich zulässig. Die Polizei warnt eindringlich vor den rechtlichen Konsequenzen, die mit dem Teilen von Fotos verdächtiger Personen verbunden sind. Aktuelle Berichte, darunter auch ein Artikel auf regionalheute.de, verdeutlichen, dass nur offizielle Informationen von Polizeibehörden genutzt werden dürfen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Das Teilen von Bildern oder personenbezogenen Daten verdächtiger Personen kann eine gefährliche Eigendynamik erzeugen. Es besteht die große Gefahr, dass Unschuldige fälschlicherweise beschuldigt werden und damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Nach deutschem Recht gilt das „Recht am eigenen Bild“, das auch online für nachträgliche Veröffentlichungen relevant ist. Detaillierte Informationen hierzu findet man auf der Polizei-Website, die in einem weiteren Artikel auf polizei-beratung.de behandelt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Recht am eigenen Bild schützt die Würde und Privatsphäre eines Menschen und bedarf in der Regel dessen ausdrücklicher Erlaubnis zur Veröffentlichung. Diese gesetzlichen Grundlagen sind im Kunsturhebergesetz und der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Besonders bei öffentlichen Veranstaltungen gilt eine andere Regelung. Trotzdem sollten sich Nutzer immer darüber im Klaren sein, dass das Teilen von Bildern ohne Einwilligung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wie im Detail auf ratgeberrecht.eu erläutert.

Die Polizei betont, dass die Durchführung von Öffentlichkeitsfahndungen ausschließlich in der Verantwortung von Strafverfolgungsbehörden liegt. Private Fahndungen können nicht nur strafbar, sondern auch seriösen Ermittlungen hinderlich sein. Die Polizei empfiehlt, relevante Verdachtsmomente oder Hinweise sofort an die zuständigen Stellen zu melden.

Was tun bei Verdachtsmomenten?

Es ist wichtig zu verstehen, dass jeder Mensch ein Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit hat – nicht nur offline, sondern auch im digitalen Raum. Wenn ein Bild einer verdächtigen Person geteilt wird, können hierbei gravierende rechtliche Folgen drohen. Dazu zählen unter anderem Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Wer sich nicht an die Richtlinien hält, könnte mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wer bei eigenem Verdacht auf ein straffälliges Verhalten auf die Polizei zugeht, handelt richtig. Denn nur die Polizei kann prüfen, ob eine Straftat vorliegt und ob ein öffentlicher Fahndungsaufruf notwendig ist. Die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden spielt hier eine entscheidende Rolle, und jeder gesunde Hinweis ist willkommen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eigene Fahndung in sozialen Medien mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen kann. Lasst uns dafür sorgen, dass wir die richtigen Wege und Kanäle nutzen, um potentielle Verbrechen zu melden, ohne dabei in rechtliche Grauzonen zu geraten.