76 Anbauvereinigungen in NRW: So läuft die Cannabis-Legalisierung!
In Nordrhein-Westfalen sind seit Juli 2024 76 Cannabis-Anbauvereinigungen genehmigt. Was bedeutet das für die Legalisierung?

76 Anbauvereinigungen in NRW: So läuft die Cannabis-Legalisierung!
In Nordrhein-Westfalen ist seit Juli 2024 ganz schön was los im Cannabisanbau. Über den offiziellen Start des Gesetzes, das den gemeinschaftlichen Anbau für nicht-gewerbliche Zwecke legalisiert, kann man wirklich ins Staunen kommen. Bis heute, dem 18. Juni 2025, hat die Landesregierung bereits 76 Anbauvereinigungen genehmigt, und 85 weitere Anträge warten noch auf ihre Bearbeitung. Das ist ein ziemlicher Zuwachs, bedenkt man, dass die erste Erlaubnis Ende September 2024 in Bielefeld erteilt wurde. So haben sich viele Anwohner gefragt, ob diese neuen Regelungen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen langfristig verbessern werden.
Wie läuft das Ganze genau ab? In der Region Köln, wo die Bezirksregierung insgesamt 53 Anträge annahm, stehen 22 Anbauvereinigungen auf der Liste der Genehmigungen. Das Besondere daran: Es wurden insgesamt 28 Anträge noch nicht beschieden, und gleich drei wurden zurückgezogen. Es ist bemerkenswert, dass kein Antrag abgelehnt wurde – da scheint die Behörde ein gutes Händchen bei der Auswahl zu haben.
Regelungen und Voraussetzungen für Anbauvereinigungen
Aber was gilt es zu beachten? Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen und seit sechs Monaten in Deutschland wohnen. Auch der Abstand zu Schulen, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen muss mindestens 200 Meter betragen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der Anbau nicht in die Hände von Unbefugten gerät. Sicherheitsvorkehrungen sind hier also das A und O, denn Cannabis muss ausreichend gegen den Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein.
Darüber hinaus müssen Vertretungsberechtigte unbeschränkt geschäftsfähig sein und Zuverlässigkeit im Umgang mit Cannabis nachweisen. Das Ziel? Kommerzielle „Plantagen“ sind ein No-Go. Die Initiatoren dieser Regelungen setzen darauf, dass der nicht-gewerbliche Eigenanbau im Vordergrund steht.
Ausblick auf die Zukunft
Das Cannabisgesetz wurde im Februar 2024 beschlossen und trat zum 1. April 2024 in Kraft. Laut diesem dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen im eigenen Garten oder in der Wohnung anbauen und im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm besitzen. Die Sicherheit im Straßenverkehr bleibt jedoch ein ernstes Thema: Der THC-Grenzwert für Autofahrer liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Der Gesetzgeber scheint bestrebt, einen verantwortungsvollen Umgang zu fördern und gleichzeitig illegale Cannabismärkte zu verringern.
So bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die Lage um die Anbauvereinigungen in NRW entwickeln wird. Die Antragszahlen zeigen, dass viele bereit sind, offiziell in den Anbau einzusteigen, und die Grundlagen dafür wurden geschaffen.
Für mehr Informationen über die Rahmenbedingungen, können Interessierte einen Blick auf die offiziellen Seiten werfen: n-tv berichtet, mags.nrw, und bpb.de.