Raser-Prozess in Gera: Lebenslange Haftstrafe gefordert!

Mordprozess gegen 25-jährigen Raser in Gera: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen schwerer Verletzungen und Tod eines Opfers.

Mordprozess gegen 25-jährigen Raser in Gera: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen schwerer Verletzungen und Tod eines Opfers.
Mordprozess gegen 25-jährigen Raser in Gera: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen schwerer Verletzungen und Tod eines Opfers.

Raser-Prozess in Gera: Lebenslange Haftstrafe gefordert!

Am Landgericht Gera wird derzeit ein aufsehenerregender Mordprozess gegen einen 25-jährigen Autofahrer verhandelt. Der Angeklagte, afghanischer Herkunft, steht wegen vorsätzlichen Handelns und der Billigung des Todes eines Zufallsopfers vor Gericht. Laut der Staatsanwaltschaft soll er im Juli des Vorjahres an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen sein, das auf einer Landstraße in Oppurg, Saale-Orla-Kreis, stattfand. Bei einem Überholmanöver kam es zu einem tödlichen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, bei dem eine 21-jährige Fahrerin starb. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten, der auch wegen versuchten Mordes angeklagt ist, da er für die schweren Verletzungen seines Beifahrers verantwortlich gemacht wird.

Die Eltern des Opfers treten als Nebenkläger in diesem Verfahren auf. Zahlreiche Zeugen berichteten von der rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern auffiel. Bei diesen Manövern soll der unbedachte Fahrstil des 25-Jährigen zur Tragödie geführt haben. Der angeklagte Raser hatte erst im Vorjahr seinen Führerschein erhalten und ließ im Gerichtssaal verlauten, dass ihm alles leid tue.

Rechtliche Konsequenzen und Widerstand gegen Raser

Illegale Autorennen sind in Deutschland strafbar und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die spezifischen Strafen hängen vom Einzelfall ab. In Fällen, bei denen Menschenleben gefährdet oder getötet werden, können die Strafen erheblich ansteigen. Beispielsweise sieht das Gesetz für die Teilnahme an illegalen Rennen oder das grob verkehrswidrige und rücksichtsloses Fahren bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Bei tödlichen Unfällen schwebt die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Mordes, was eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, wie der Fall des Ku’damm-Rasers von 2016 zeigt. Hier wurde ein Raser ebenfalls wegen Mordes verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall fordert zudem den lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis des Angeklagten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wird auch auf die zivilrechtlichen Konsequenzen hingewiesen, da Fahrzeuge, die bei illegalen Autorennen eingesetzt werden, beschlagnahmt werden können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann zudem Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nehmen, wenn Unfallschäden durch illegale Rennen entstanden sind.

Es zeichnet sich ab, dass der Prozess in Gera auch als Warnsignal für andere Verkehrsteilnehmer dienen soll. Die Zunahme von illegalen Autorennen ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, dem mit harten Strafen begegnet werden soll. Die Gerichtsverhandlung und das Verhalten des Angeklagten werden in den kommenden Tagen weiterhin genau beobachtet.