Heute ist der 2.03.2026 und in der Region Borken stehen wieder zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen an. Die Polizei hat für diese Woche verschiedene Blitzerstandorte angekündigt, die sowohl zur Sicherheit im Straßenverkehr als auch zur Überwachung der Tempolimits beitragen. Die genauen Standorte sind wie folgt: Am Montag wird in Ahaus an der Gronauer Straße und in Borken an der Coesfelder Straße geblitzt. Der Dienstag bringt Messungen in Gronau (Königstraße) und Isselburg (Am Schievekamp). Am Mittwoch steht Heek (Ludgeristraße) und Velen (Rekener Straße) auf dem Plan. Donnerstag wird in Heiden (Lembecker Straße) und Stadtlohn (Breul) kontrolliert, gefolgt von Freitag, wo in Reken (Hülsten) und Vreden (Ringstraße) geblitzt wird. Besonders erwähnenswert ist der „Super-Blitzer“, der auf der B70 in Vreden aufgestellt wird. Änderungen der Blitzerplanung sind jedoch jederzeit möglich, sei es wegen technischer Probleme oder widriger Witterungsbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der geplanten Messungen, und die Polizei kündigt ihre Messstellen nicht an (Borkener Zeitung).

Tempolimits sind eine wichtige Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Wo und wie geblitzt werden darf, ist in speziellen Richtlinien geregelt. Es ist erlaubt, auch bei Regen, Glatteis, Schnee oder in der Nacht Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, ohne dass ein sichtbarer Blitz notwendig ist. In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz, darunter Lasermessungen, Radarmessungen und Induktionsschleifen. Jede Methode hat ihre eigenen technischen Anforderungen und muss vor ihrer Verwendung geprüft und zugelassen werden. Zweifel an der Richtigkeit der Messungen können im Einzelfall auftreten, weshalb die Richtlinien der Bundesländer und die Vorgaben der Hersteller entscheidend sind (ADAC).

Messmethoden und ihre Funktionsweise

Die Lasermessung funktioniert so, dass Laserstrahlen ausgesandt werden, die vom Fahrzeug reflektiert zurückkommen. Die Geschwindigkeit wird durch eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt. Bei der Radarmessung hingegen werden elektromagnetische Wellen ausgesendet, die ebenfalls reflektiert werden. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird hier durch den Doppler-Effekt festgestellt. Induktionsschleifen, die unter der Fahrbahn installiert sind, erkennen Fahrzeuge durch Änderungen im Magnetfeld und berechnen die Geschwindigkeit anhand der Zeit zwischen den Spulen.

Die Einhaltung der Mindestabstände zwischen den Verkehrsschildern und den Messanlagen beträgt in der Regel 150 bis 200 Meter, wobei Ausnahmen möglich sind. Private Unternehmen dürfen in der Regel nur eingeschränkt bei Geschwindigkeitsmessungen unterstützen. Die Tarnung der Messgeräte wird unterschiedlich geregelt, wobei in Bayern natürliche Tarnung erlaubt ist, jedoch keine künstliche. Die Hersteller geben spezifische Gebrauchsanweisungen vor, die die Aufstellung, Tests und örtliche Gegebenheiten regeln.

Rechtsfolgen und Bußgeldkatalog

Die Verordnung zum Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Verkehrsverstößen. Verstöße ohne Sicherheitsgefährdung werden mit Verwarnungsgeldern geahndet und nicht im Fahreignungsregister eingetragen. Bei schwereren Verstößen, die eine Gefährdung darstellen, wird ein Punkt im Fahreignungsregister vermerkt. Ein Fahrverbot wird in der Regel nur bei zwei solchen Verstößen innerhalb von 12 Monaten verhängt. Die Verjährungsfristen für Punkte im Register variieren: Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, während schwerere Verstöße bis zu fünf Jahren aufrechterhalten werden können (Bußgeldinfo).

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Geschwindigkeitsüberwachung ein wichtiges Element der Verkehrssicherheit ist, das durch klare Richtlinien und technische Standards unterstützt wird. Die regelmäßigen Kontrollen in der Region Borken sind dabei ein Teil dieser umfassenden Strategie, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen.