In der heutigen Zeit wird die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen immer wichtiger. Eine wertvolle Möglichkeit, diese Unterstützung zu leisten, bietet die Nachbarschaftshilfe. Diese Initiative ermöglicht es, Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten, sei es beim Einkauf, beim Spielen, bei Spaziergängen oder bei kleinen Haushaltshelfen. Die Nachbarschaftshilfe kann ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung finanziert werden, was eine erhebliche Entlastung für die Betroffenen und deren Angehörige bedeutet. Wie die Fachabteilung Hilfe zur Pflege im Kreis Borken berichtet, wurde ein Austauschtreffen mit dem Titel „Marktplatz Nachbarschaftshilfe“ im Borkener Kreishaus organisiert, um die verschiedenen Akteure zusammenzubringen.

Das Treffen, geleitet von Ruth Weddeling und Lena Schlamann, brachte Vertreter aus Sozialämtern und Anbieter von Qualifizierungskursen zusammen. Ziel war es, die Herausforderungen zu besprechen, die darin bestehen, Pflegebedürftige mit engagierten Nachbarschaftshelfenden zu verbinden. Christian Tewiele von der Stadt Bocholt stellte das Konzept regelmäßiger Veranstaltungen vor, bei denen Senioren und Nachbarschaftshilfen sich kennenlernen können. Ein einheitliches Modell für Nachbarschaftshilfe wird jedoch als nicht zielführend erachtet, da die Voraussetzungen in den verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedlich sind.

Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Die Finanzierung der Nachbarschaftshilfe erfolgt über die Pflegeversicherung, sofern diese nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Dabei variieren die Anerkennung und die Leistungen je nach Bundesland. In einigen Bundesländern können Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer arbeiten, während in anderen die Mitgliedschaft in einer Organisation erforderlich ist. Die Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung, die bis zu 131 Euro pro Monat betragen können, können für Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Pflegesachleistungen für Nachbarschaftshilfe zu verwenden. Wie detailliert erläutert wird, müssen die Angebote als Alltagsunterstützung registriert werden, um finanzielle Mittel zu erhalten.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer haben die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, die je nach Bundesland zwischen 5 und 12 Euro pro Stunde liegt. Um diese Entschädigung zu erhalten, müssen die Helfer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in vielen Fällen an Schulungen teilnehmen. Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, was zu Verwirrung führen kann.

Die Situation in den Bundesländern

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Regelungen zur Nachbarschaftshilfe, die je nach Bundesland variieren. In Baden-Württemberg ist Nachbarschaftshilfe möglich, wobei die Helfer nicht verwandt oder verschwägert mit den Pflegebedürftigen sein dürfen. In Bayern hingegen sind spezifische Regelungen für Nachbarschaftshilfe nicht vorgesehen. Berlin erlaubt Nachbarschaftshilfe, setzt jedoch die Teilnahme an einem Grundkurs voraus. In Brandenburg und Bremen ist die Nachbarschaftshilfe nicht möglich, während Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ebenfalls Regelungen haben, die teilweise Schulungen erfordern.

In Nordrhein-Westfalen ist Nachbarschaftshilfe ebenfalls vorgesehen, wobei die Helfer eine ehrenamtliche Unterstützung leisten müssen und nicht im gemeinsamen Haushalt leben dürfen. Auch in Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es spezifische Voraussetzungen, die für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe erfüllt sein müssen. Wie eine Übersicht zeigt, ist es entscheidend, dass potentielle Helfer die jeweiligen Anforderungen ihres Bundeslandes kennen, um die Nachbarschaftshilfe effektiv und rechtssicher leisten zu können.

Insgesamt stellt die Nachbarschaftshilfe eine wertvolle Ressource für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar. Der offene und konstruktive Austausch zwischen den Akteuren, wie er im Kreishaus Borken gefördert wird, ist unerlässlich, um neue Impulse zu setzen und die Vielfalt der Unterstützungsmöglichkeiten weiter auszubauen.