Heute ist der 16.02.2026 und die Stadt Dortmund hat eine neue Rattenbekämpfungsaktion ins Leben gerufen. Vom 16. Februar bis zum 1. März sollen alle Bürger aktiv an der Reduzierung des Rattenbefalls teilnehmen. Diese Maßnahme ist nicht nur eine Antwort auf die steigenden Rattenzahlen in der Stadt, sondern auch eine Aufforderung an alle Grundstückseigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen. Laut dem Infektionsschutzgesetz (§ 17 Abs. 2) und der Verkehrssicherungspflicht (§§ 823) sind sie verpflichtet, bei Befall oder Verdacht geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen. Jeder Eigentümer hat die Wahl, selbst tätig zu werden oder professionelle Schädlingsbekämpfer zu engagieren, wobei Letzteres insbesondere bei starkem Befall empfohlen wird.

Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Einschränkung des Einsatzes von Rattengiften. Ab Mitte 2026 werden blutgerinnungshemmende Mittel für private Nutzer verboten, sodass diese nur noch von geschultem Fachpersonal eingesetzt werden dürfen. Die Stadt hat bereits Sicherheitsregeln festgelegt, die beim Einsatz von Rattengift zu beachten sind. Dazu gehören mehrsprachige Warnhinweise im Außenbereich und das Verbot, Rattengift in der Nähe von Spielplätzen und anderen sensiblen Bereichen auszulegen. Außerdem sollte vor der Köderauslegung stets geprüft werden, ob geschützte Tiere in der Nähe sind.

Prävention ist der Schlüssel

Um dem Rattenbefall vorzubeugen, sind einige grundlegende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehört, Mülltonnen stets geschlossen zu halten und Speisereste nicht über die Toilette zu entsorgen. Auch Tierfutter sollte gesichert und Essensreste nicht auf Komposten entsorgt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Gebäude abzudichten, dichte Türen und Rohrdurchführungen einzubauen sowie die Grundstücke regelmäßig zu pflegen, um Ratten keine Nahrungs- oder Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten. Die Innenstadtgeschäfte sind ebenfalls in der Verantwortung, die Sauberkeit und Sicherheit ihrer Bereiche zu gewährleisten.

Wer Ratten sichtet, kann diese über die Dortmund-App oder online melden. Eine genaue Beschreibung des Standorts und der Umstände hilft den zuständigen Behörden, schnell zu reagieren. Das Ordnungsamt koordiniert die notwendigen Maßnahmen, doch die Bekämpfung auf Privatgrundstücken bleibt in der Verantwortung der Eigentümer. Weitere Informationen zur Rattenbekämpfung sind auf dortmund.de erhältlich.

Rechtliche Grundlagen der Schädlingsbekämpfung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schädlingsbekämpfung sind in Deutschland und der EU sehr strikt. Die EU-Verordnung 528/2012 regelt die Verwendung von Biozidprodukten, und nur zugelassene Mittel dürfen verwendet werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) behandelt die Bekämpfung von Krankheitserregern, die durch Schädlinge übertragen werden können. Zudem müssen Anwender von Schädlingsbekämpfungsmitteln nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) über das notwendige Wissen verfügen.

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, Schädlingsbekämpfung den Profis zu überlassen. Die entsprechenden Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgelegt, und auch der Tierschutz muss immer beachtet werden. Die Einhaltung dieser Regeln schützt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern auch das Wohl der Tiere und die Umwelt. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter claritas-nord.de.