Winterjobs gesichert: 3210 Bauarbeiter profitieren vom Saison-Kurzarbeitergeld!
Im Kreis Düren sichert das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) Bauarbeitern von Dezember bis März während Schlechtwetterperioden ab.

Winterjobs gesichert: 3210 Bauarbeiter profitieren vom Saison-Kurzarbeitergeld!
Die kalte Jahreszeit bringt nicht nur frostige Temperaturen, sondern auch spezifische Herausforderungen für die Bauwirtschaft. In der Region Kreis Düren sind rund 3210 Baubeschäftigte dank des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) gut abgesichert. Diese wichtige sozialpolitische Maßnahme, die speziell für den Bau gedacht ist, sorgt dafür, dass Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen auch dann weiterlaufen, wenn das Arbeiten im Freien aufgrund von Schnee und Frost unmöglich ist. Wie Herzog Magazin berichtet, ermöglicht das Saison-Kug eine Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern von Dezember bis März.
Im Winter können viele Bauarbeiten, wie Fundamentaushebungen und Straßenasphaltierungen, nicht ausgeführt werden. Doch diese Regelung sorgt dafür, dass kein Arbeiter in der kalten Jahreszeit ohne Einkommen dasteht. Die Arbeitsagentur stellt sogar ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns für die betroffenen Baubeschäftigten zur Verfügung. Dies hilft nicht nur den Arbeitern, sondern auch den Betrieben, die sich so das teure Entlassen und die mühsame Suche nach neuen Fachkräften im Frühjahr sparen können.
Vorteile des Saison-Kug
Uwe Brell von der IG BAU Aachen hebt die klaren Vorteile für die Unternehmen hervor: „Keine Entlassungen“ und „keine Suche nach neuen Fachkräften im Frühjahr“. Die Beschäftigten wiederum profitieren von einer stabilen Einkommensperspektive, was ihnen und ihren Familien Sicherheit gibt. Bei einer schlechten Auftragslage können die Bauunternehmen die Arbeitsagentur nachträglich über nicht erledigte Aufträge informieren und so unkompliziert Anträge für das Saison-Kug stellen.
Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, können Unternehmen des Baugewerbes, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen, das Saison-Kug beantragen. Diese Regelung gilt nicht nur für das Bauhauptgewerbe, sondern auch für Gerüstbauer, Dachdecker und Garten- und Landschaftsbauer. Einzige Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist.
Schritt für Schritt zum Antrag
Die Beantragung des Saison-Kug ist einfach und schnell, vor allem, wenn der Betrieb sich vorher über nicht genommene Urlaubstage und Arbeitszeitkonten Gedanken macht. Diese müssen vor dem Antrag berücksichtigt werden. Zudem müssen Arbeitgeber prüfen, ob es möglich ist, dass die Beschäftigten in anderen Bereichen des Unternehmens tätig werden können, um eine Abmeldung von der Arbeit zu vermeiden. Dies fördert nicht nur die Flexibilität im Betrieb, sondern hilft auch, unnötige Einkommenseinbußen zu vermeiden.
Insgesamt schafft das Saison-Kug in der kälteren Jahreszeit eine wertvolle Sicherung für die Bauwirtschaft. Die gesunde Balance zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zeigt, dass man mit einem guten Händchen für Organisation und Planung auch durch schwierige Zeiten kommen kann. Der Winter erscheint nicht mehr so bedrohlich, wenn man gut vorbereitet ist.