Fehlalarm an Wittener Grundschule: Kinder in Sicherheit, Polizei ermittelt!
Am 31.10.2025 löste ein Alarm an der Bruchschule in Witten aus. Polizei: Fehlalarm, Ermittlungen laufen. Sicherheit in Schulen analysiert.

Fehlalarm an Wittener Grundschule: Kinder in Sicherheit, Polizei ermittelt!
Am Freitagmittag, den 31. Oktober 2025, sorgte ein Alarm an der Bruchschule in Witten für Aufregung. Rund 70 Kinder und 10 Erwachsene waren zu diesem Zeitpunkt in der Schule. Viele der Kleinen waren in der Ganztagsbetreuung beschäftigt, während eine Klasse Sportunterricht hatte. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an, da die Umstände unklar waren und jede Minute zählte. Zum Glück handelte es sich nach ersten Ermittlungen zu 99,9 Prozent um einen Fehlalarm, wie tagesschau.de berichtet.
Lehrer und Schüler können an der Bruchschule das Alarmsystem selbst aktivieren. Das wirft die Frage auf, wie viele Alarmknöpfe in der Schule verfügbar sind und ob ein technischer Defekt oder ein Versehen zum Alarm geführt hat. Die Polizei wird die genauen Umstände klären und hat die Kriminalpolizei mit den Ermittlungen beauftragt. Während der Durchsuchung des Schulgebäudes wurde glücklicherweise nichts Verdächtiges gefunden.
Evakuierung und Betreuung der Kinder
Die polizeilichen Einsatzkräfte sorgten dafür, dass die Kinder sicher aus dem Gebäude geleitet wurden. Sie wurden in eine nahegelegene Kirchengemeinde gebracht, wo Eltern ihre Kinder abholen konnten. Trotz der angespannten Situation zeigten sich alle Beteiligten extrem besonnen und gut koordiniert.
Solche Alarmierungsanlagen sind für Schulen unverzichtbar. Laut sichere-schule.de müssen sie klar vom Pausensignal zu unterscheiden sein und überall in der Schule hörbar sein. Alle Personen im Schulgebäude, einschließlich Handwerker und Eltern, müssen über die Alarmzeichen informiert sein, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Alarmierungssysteme in Schulen
In Schulen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Alarmierung, die sicherstellen, dass im Falle eines Notfalls schnell agiert werden kann. Dazu gehören unter anderem:
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA)
- Akustische Signalgeber wie Hupen und Sirenen
- Hausalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen zur direkten Alarmierung von Rettungsdiensten
Die Anforderungen an Alarmierungsanlagen basieren auf Notfallplänen und müssen sicherstellen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen informiert werden. Hier kommt es darauf an, gleich mehrere Sinne anzusprechen, um Missverständnisse im Ernstfall zu vermeiden.
Der Vorfall in Witten gab Anlass zur Überprüfung der bestehenden Alarmierungsanlagen. Nur zwei Tage zuvor hatte ein ähnlicher Alarm in Hagen für Unruhe gesorgt, als ein weiterer Alarmknopf gedrückt wurde. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, dass nicht nur die technischen Systeme funktionieren, sondern auch das Bewusstsein für deren Nutzung geschärft wird.