In einem spannenden Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung plant die Fernuni Hagen am Mittwoch, den 19. November 2025, eine Gesprächsrunde zum Thema Energy-Sharing. Diese Veranstaltung, die ab 18:00 Uhr im Gebäude 2 der Hochschule stattfindet, zielt darauf ab, neue Ideen zur Energieversorgung zu beleuchten und deren Umsetzung voranzutreiben. Moderiert wird das Event von Ralf Schaepe, einem Redakteur von Radio Hagen, der mit seiner Erfahrung durch die Diskussion leiten wird.
Energy-Sharing beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dabei können Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder sogar verschiedene Liegenschaften miteinander vernetzt werden. Die EU hat diese innovative Form der Energieverteilung in ihrer Richtlinie RED III verankert, was die Mitgliedsstaaten zwingt, solche Modelle stärker zu fördern. Deutsche Regelungen wie § 42a und § 42b EnWG setzen bereits erste Akzente, aber der geplante § 42c zur netzgestützten Energieübertragung steht noch zur Diskussion im Bundestag.
Was steckt hinter dem Konzept?
Die Idee des Energy-Sharings ist simpel, aber genial: Strom wird dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Dabei ist eine erhöhte Eigenversorgung möglich, was nicht nur die Kosten drückt, sondern auch die Akzeptanz erneuerbarer Energien steigert. Beispiele zeigen, wie Vermieter Sonnenkollektoren nutzen, um die produzierte Energie an ihre Mieter weiterzugeben, was eine Win-Win-Situation schafft. Die Möglichkeit, lokale Erzeugung mit unmittelbarem Verbrauch zu verbinden, steht hoch im Kurs bei Eigentümergemeinschaften und Mieterverbänden.
- Mieterstrom (§ 42a EnWG): Solarstrom wird direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert, und es gibt dazu eine Förderung durch den EEG-Mieterstromzuschlag.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Eine weniger bürokratische Variante für Eigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser.
- Energy-Sharing über das Netz (§ 42c EnWG – geplant): Hier wird Energie über verschiedene Standorte geteilt, was ein flexibles Netznutzungskonzept mit Smart Metern erfordert.
Doch die Roadmap ist nicht ohne Herausforderungen. Es bestehen hohe Anforderungen an die monatliche Mess- und Abrechnungsdaten, und derzeit fehlt der Rechtsrahmen für § 42c, dessen endgültige Details noch im Verhandlungsprozess stecken. Auch die geografische Begrenzung, die anfangs nur lokale Nutzung zulässt, könnte die Möglichkeiten stark einschränken.
Ein Blick über die Grenzen
Wie der Blick in andere EU-Länder zeigt, wo Energy Sharing bereits praktiziert wird, ist Deutschland noch auf dem Weg, diese Modelle umfassend zu etablieren. Hier stellt sich die Frage: Will Deutschland die Chancen des Energy Sharings ergreifen oder bleibt es hinter den internationalen Fortschritten zurück? Der Gesetzesentwurf des BMWK könnte einen entscheidenden Schritt in diese Richtung darstellen, jedoch wurde seine Verabschiedung aufgrund politischer Schwierigkeiten bislang vertagt.
Zukunftsträchtige digitale Technologien wie Smart Meter werden für die Realisierung von Energy-Sharing dringend benötigt. Die Chancen und Vorteile sind klar: eine Dezentralisierung der Energieversorgung, eine Erleichterung bei der Teilhabe an der Energiewende und letztlich eine Reduzierung des Netzausbaus durch lokale Lösungen.
Das große Potenzial, das im Energy-Sharing steckt, wird auch durch die Perspektive des Verbraucherschutzes untermauert, der in den notwendigen Regelungen hervorgehoben wird. Somit stehen wir an einem Wendepunkt, an dem es gilt, neue Wege der Energieversorgung zu beschreiten und dabei die Gemeinschaft zu stärken.
Die Veranstaltung an der Fernuni Hagen könnte der erste Schritt in eine neue Ära der Energienutzung sein. Wer also interessiert ist, sollte sich den Termin schon einmal im Kalender notieren!
Für mehr Informationen zu beiden Perspektiven, werfen Sie einen Blick auf die Berichte von Radio Hagen, SMP Solar und Erneuerbare Energien Hamburg.