Kleingärtner aus Hamm muss PV-Module abbauen – Gesetz sorgt für Ärger!
Vitaliy Berestyan aus Hamm muss seine Photovoltaik-Anlage im Kleingarten abbauen, nachdem er die Erlaubnis nicht einholte.

Kleingärtner aus Hamm muss PV-Module abbauen – Gesetz sorgt für Ärger!
Vitaliy Berestyan aus Hamm sieht sich mit einem unerfreulichen Dilemma konfrontiert: Er muss einen Großteil seiner neu installierten Photovoltaik-Anlage im Kleingarten abbauen. Die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und eine Kritik des zuständigen Bezirksverbands zwingen ihn dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die seine Energiewende ins Stocken bringen. So hatte Berestyan ohne die nötige Genehmigung 20 Solarmodule auf dem Dach seiner Gartenparzelle am Killwinkel montiert, was nun Konsequenzen nach sich zieht.
Der Bezirksverband bemängelt sowohl die Anzahl der Platten als auch die erzeugte Leistung. Völlig ohne Rücksprache war Berestyan mit seinen Erweiterungsplänen vorgeprescht – und der Rückzug ist jetzt unumgänglich. Geplant ist nun der Abbau von 13 der 20 Platten. Damit bleibt er auf konventionellen Strom angewiesen, zumindest vorübergehend. Die in einem „Plan B“ angeschafften, 28 weiteren Module, die eine geringere Leistung haben, werden vorerst nicht installiert.
Neues Zuhause für die Module
Ein Teil der abgebauten Solarmodule wird an Berestyans Schwiegereltern weitergegeben, während er den Rest in die Ukraine spenden möchte. Gemeinsam mit anderen hat er bereits Hilfsaktionen organisiert, bei denen auch Photovoltaik-Module und medizinische Geräte transportiert werden. Solch eine großzügige Handlung zeigt, wie stark er und viele andere den Wunsch nach einer modernen und umweltfreundlicheren Energiegewinnung hegen.
Doch Berestyan ist nicht allein mit seinem Anliegen. Viele Kleingärtner in Deutschland möchten Solarstrom nutzen, um weniger abhängig vom öffentlichen Stromnetz zu sein. Das Bundeskleingartengesetz regelt jedoch die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten strikt. Die Kleingärten müssen dem „kleingärtnerischen Zweck“ dienen, was Anbau und Erholung umfasst. Damit bleibt kaum Platz für dauerhafte Installationen oder massive bauliche Veränderungen.
Fragen der Genehmigung
Eine wichtige Regelung besagt, dass mobile oder steckerfertige Solarmodule in der Regel erlaubt sind, solange sie nicht fest installiert werden und die Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins beachtet wird. Kleinere Plug-and-Play-Anlagen unter 800 Watt müssen in der Regel nicht angemeldet werden, wenn sie nicht an das öffentliche Netzwerk angeschlossen sind. Das gibt einigen Gartenbesitzern Hoffnung, die auf moderne und umweltfreundliche Lösungen setzen möchten.
Es bleibt jedoch die Frage: Wie kann die Kleingartenordnung modernisiert werden? Berestyan hat in der Vergangenheit wiederholt den Wunsch nach Anpassungen geäußert und kritisiert die weitgehend veralteten Gesetze bezüglich erneuerbarer Energien. Parallel dazu zeigen auch gestrige Urteile, etwa das eines Baumarkts, wie wichtig es ist, Gesetze an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, um rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen. So wurde einer Kundin, die über einen Gabelstapler im Baumarkt stürzte, kein Schadenersatz gewährt, was auf das Augenmerk der Gerichte auf Verkehrssicherheit und Sichtbarkeit hinweist MDR berichtet darüber.
Für Berestyan ist die Situation ein großes Ärgernis, dennoch bleibt er optimistisch. Er plant, sich weiterhin für Veränderungen im Bereich der erneuerbaren Energien einzusetzen und wird sicherlich nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben. Für viele Kleingärtner in Deutschland könnte sein Schicksal an den Kernpunkt der Diskussion über die Zukunft der Energieversorgung in Kleingärten stellen.