Überfall auf McDonald's: 18-Jähriger aus Hamm wird ins Gefängnis geschickt
Ein 18-Jähriger aus Hamm wurde nach einem Überfall auf McDonald's zu 31 Monaten Jugendhaft verurteilt. Täter bedrohten Mitarbeiter mit Waffen.

Überfall auf McDonald's: 18-Jähriger aus Hamm wird ins Gefängnis geschickt
Ein Überfall auf eine McDonald’s-Filiale sorgt für Schlagzeilen in der Region. Am Ostermontag musste das Landgericht Paderborn jetzt ein Urteil fällen, das den 18-jährigen Täter aus Hamm zu 31 Monaten Jugendhaft verurteilte. Laut wa.de hatte sich der Überfall zusammen mit zwei anderen Männern zwischen 18 und 25 Jahren ereignet. Die mit Machete, Messer und einer Schreckschusspistole bewaffneten Männer bedrohten die Mitarbeiter der Filiale am Frankfurter Weg und zwangen die Schichtleiterin, den Tresor zu öffnen. Insgesamt erbeuteten sie 3150 Euro in Wechselgeld, während die größeren Scheine im Tresor blieben.
Die Täter flüchteten mit zwei Taschen, doch der 18-Jährigen und ein 20-jähriger Komplize konnten in der Nähe gefasst werden. Ein 25-jähriger Onkel des 18-Jährigen, der mit dem Geld in die Flucht nach Syrien ging, wurde jedoch erst im Juni nach seiner Rückkehr nach Deutschland verhaftet. Dieses Geld ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Trotz Geständnissen bleibt die Rollenverteilung im Täterkreis unklar. Der Onkel erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, während der 20-Jährige zu 26 Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, so die Berichterstattung von come-on.de.
Die psychologischen Folgen für die Betroffenen
Der Überfall hat nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch psychische. In einem ähnlichen Vorfall in Lüdenscheid im Oktober 2023 stellte das Gericht fest, dass der Filialleiter unter den Folgen des Überfalls leidet und nicht in seinen Beruf zurückgekehrt ist. Dies verdeutlicht, wie tiefgreifend solche Verbrechen die betroffenen Personen treffen können.
In Lüdenscheid hatte ein Haupttäter mit einer nicht geladenen Schreckschusspistole und sein Komplize mit einer Machete die Filiale überfallen und wurden entsprechend zu 5 Jahren und 9 Monaten sowie 3 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei die Kooperation des Mitangeklagten, wodurch er eine milde Strafe erhielt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als geplant eingestuft und das Gericht erkannte an, dass beide Täter keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit hatten.
Angesichts dieser Vorkommnisse ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft solche Taten von Jugendkriminalität in den Blick nimmt. Man fragt sich, wie präventive Maßnahmen aussehen könnten, um Nachahmungen zu verhindern.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass es in der Region sowohl intensive Diskussionen über die Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen als auch über die Reaktionen der Justiz auf solche Verbrechen gibt. Während die Täter mit den Konsequenzen ihrer Taten konfrontiert werden, leidet die Gemeinschaft unter dem Verlust von Sicherheit und Vertrauen.