Ein langer Urlaub in der Sonne oder eine entspannende Woche in den Bergen – das sind die Träume vieler Arbeitnehmer. Doch was passiert, wenn man während dieser wertvollen Erholungszeit krank wird? Diese Frage wirft oft Unsicherheiten auf und kann sowohl rechtliche als auch persönliche Auswirkungen haben. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz, wie mit Krankheitstagen während des Urlaubs umgegangen wird. So ist es wichtig zu wissen, dass Urlaubstage im Voraus beantragt werden sollten, um eine gute Planung zu gewährleisten.
Laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist der Grundsatz klar: Wer krank ist, kann nicht gleichzeitig Urlaub haben. Nachgewiesene Krankheitstage im Urlaub zählen nicht zum Jahresurlaub, vorausgesetzt, es liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die während ihrer Urlaubszeit erkranken, ihre Urlaubstage nicht verlieren, solange sie die regulären Formalien einer Krankmeldung einhalten. Die Urlaubsuhr wird für den Zeitraum der Erkrankung angehalten. Allerdings verlängert sich der genommene Urlaub dadurch nicht automatisch.
Wichtige Informationen für Arbeitnehmer
Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist entscheidend. Bei Krankheit im Ausland müssen Beschäftigte ein ärztliches Attest am Urlaubsort einholen, um die Krankheitstage nicht auf ihren Urlaub anrechnen zu lassen. Zudem müssen sie den Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer sowie ihre Adresse am Aufenthaltsort informieren. Diese Mitteilungspflichten sind schnellstmöglich zu erfüllen, sei es telefonisch oder per E-Mail.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Arbeitnehmer, die vor dem Urlaub krank sind, alles unterlassen müssen, was ihre Genesung behindert. Laut Haufe haben Beschäftigte auch bei ganzjähriger Krankheit weiterhin Anspruch auf Urlaub. Unverbrauchter Urlaub bleibt als Urlaubsanspruch erhalten und verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, selbst bei längerer Krankheit. Dies wurde auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt, welcher entschied, dass der Jahresurlaub nicht einfach verfallen darf.
Urlaubsansprüche und deren Verwaltung
Einige Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass sie auch bei längerer Abwesenheit aufgrund von Krankheit weiterhin Urlaubsansprüche haben. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Herr C. hat 30 Tage Erholungsurlaub, erkrankt am 4. Januar 2025 und bleibt bis 15. Januar 2026 arbeitsunfähig. Sein Urlaubsanspruch aus 2025 verfällt erst am 31. März 2027, sofern er nicht genommen wird. Auch Hopkins bestätigt, dass Arbeitnehmer über ihren offenen Urlaubsanspruch und den Verfall der Urlaubstage informiert werden müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine sorgfältige Planung und Kommunikation entscheidend sind, um im Falle einer Krankheit während des Urlaubs keine Urlaubstage zu verlieren. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls rechtzeitig handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Ob im Inland oder Ausland, das Wissen um die gesetzlich festgelegten Regelungen kann dabei helfen, die wertvolle Erholungszeit unbeschwert zu genießen.