Im Hochsauerlandkreis stehen zwischen dem 16. und 20. März wieder Geschwindigkeitskontrollen auf dem Programm. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten hat bereits die Kontrollorte bekannt gegeben, um Autofahrer zu sensibilisieren. Diese Maßnahme dient nicht nur der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch der Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Laut Informationen der Westfalenpost finden die Kontrollen an folgenden Tagen statt:

  • Montag, 16. März: Olsberg-Bigge (Prowinkel), Winterberg (B236, Denzer Hammer)
  • Dienstag, 17. März: Meschede-Bockum (Bahnhofstraße/B7), Schmallenberg-Ebbinghof (K36)
  • Mittwoch, 18. März: Eslohe-Frielinghausen (B511), Marsberg (Erlinghauser Straße)
  • Donnerstag, 19. März: Arnsberg (Bömerstraße), Arnsberg-Hüsten (Clara-Schumann-Straße)
  • Freitag, 20. März: Sundern-Bruchhausen (Bruchhausen), Medebach-Oberschledorn (Grafschafter Straße)

Die Polizei wird ebenfalls Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen, ohne die genauen Messstellen vorher bekannt zu geben. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass Änderungen der Planungen aus organisatorischen Gründen möglich sind und kein Anspruch auf die Messungen besteht. Damit im Klaren darüber, welche finanziellen Folgen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben können, gibt der ADAC Aufschluss über die möglichen Bußgelder und anderen Konsequenzen.

Bußgelder und Konsequenzen

Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes. So werden beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 10 km/h innerorts 30 Euro fällig, während 26 km/h über dem Limit mit einem Bußgeld von 180 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet werden können. Außerorts sieht der Bußgeldkatalog bei 26 km/h Überschreitung 150 Euro und ebenfalls ein Fahrverbot vor. Mit einem Punkt in Flensburg kommt es dann zum ersten Mal zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister.

Die Regelungen sind klar: Ab 26 km/h über dem erlaubten Limit kann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres ein zweiter Verstoß über 25 km/h festgestellt wird. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Folgen nicht nur finanzieller Natur sind. In der Regel erfahren Fahrer erst durch einen Anhörungsbogen von einem Verstoß. Auch kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Das Punktesystem

Das aktuelle Punktesystem sieht vor, dass für Verstöße bis zu 3 Punkte vergeben werden können. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte verfallen nach bestimmten Fristen: 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren. So bleibt es wichtig, die eigenen Punkte im Blick zu behalten, um die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Das Bußgeldkatalog bietet eine detaillierte Übersicht über alle Tatbestände und die entsprechenden Sanktionen.

Die häufigsten Verkehrsverstöße sind Geschwindigkeitsübertretungen, gefolgt von falschem Parken und Halten. Der ADAC hat einen Online-Bußgeldrechner bereitgestellt, um schnell und unkompliziert die möglichen Sanktionen für Verkehrsverstöße zu ermitteln. Das Ziel all dieser Maßnahmen ist klar: ein sicherer Straßenverkehr für alle.