In Deutschland sind etwa 37,6 Millionen Menschen Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zu einer der beiden großen Kirchen bringt jedoch eine finanzielle Verpflichtung mit sich: die Kirchensteuer. Diese Steuer ist nicht nur ein freiwilliger Beitrag, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung von sozialen Projekten, Kindergärten und Altenheimen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise beträgt der Steuersatz 9 %, während er in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 % liegt. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro summiert sich die jährliche Kirchensteuer auf etwa 344 bis 386 Euro, was für viele ein nicht unerheblicher Betrag ist.
Doch was passiert, wenn man das Gefühl hat, dass man mit der Kirche nicht mehr in Einklang steht? Der Kirchenaustritt ist eine Option, die viele in Erwägung ziehen. Um aus der Kirche auszutreten, muss man den Austritt offiziell erklären. Dies geschieht in der Regel beim Amtsgericht oder einem Notar. Wichtig ist, dass der Austritt persönlich erklärt werden muss; eine Vollmacht wird hier nicht akzeptiert. Bei einem Austritt im Amtsgericht Dortmund ist zudem eine Terminbuchung erforderlich, und es fällt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro an. Die Erklärung kann sowohl mündlich als auch schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis notwendig, andere Ausweispapiere sind nur mit einer aktuellen Meldebescheinigung gültig.
Besonderheiten beim Kirchenaustritt
Für Jugendliche ab 14 Jahren besteht die Möglichkeit, eigenständig aus der Kirche auszutreten. Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren müssen die Eltern zustimmen, wobei das Kind selbst nicht gegen seinen Willen aus der Kirche austreten kann. Ab dem zwölften Lebensjahr können die Eltern den Austritt also nicht mehr allein erklären. Es ist zu beachten, dass das Amtsgericht eine Bescheinigung über den Austritt ausstellt, die am selben Tag wirksam wird.
Statistiken zeigen, dass die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche von 522.821 im Jahr 2022 auf 402.694 im Jahr 2023 gesunken ist, während etwa 380.000 Menschen aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind. Diese Rückgänge sind ein Zeichen für die Unzufriedenheit vieler Mitglieder mit den beiden Kirchen. Laut einer Umfrage ist eben diese Unzufriedenheit der häufigste Grund für einen Austritt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ehemalige Mitglieder besonders darauf achten sollten, ihre Kirchenaustrittsbescheinigung gut aufzubewahren, da es eine Beweispflicht gibt. Andernfalls drohen Kirchensteuernachzahlungen für bis zu sechs Jahre, wenn der Austritt nicht nachgewiesen werden kann.
Die Informationen rund um den Kirchenaustritt sind umfassend, da die gesetzlichen Regelungen von den Ländern geprägt werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind die Regelungen zum Kirchenaustritt klar festgelegt. Wer sich für einen Austritt interessiert, kann sich hier direkt beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen informieren.
Zusammengefasst ist der Kirchenaustritt ein Schritt, der gut überlegt sein will. Ehemalige Mitglieder sollten sich nicht nur über die Kosten und den bürokratischen Aufwand im Klaren sein, sondern auch über die langfristigen finanziellen Konsequenzen, die ein Austritt mit sich bringen kann. In Deutschland bleibt die Kirchensteuer ein Thema von großer finanzieller und sozialer Relevanz.
Für weitere Details und spezifische Informationen bietet die Deutsche Bischofskonferenz aktuelle Statistiken und Hintergründe zu den Themen Austritte und Kirchenaustrittsbescheinigungen an.