Drama in Köln: Psychiatrie-Flüchtling nach sieben Tagen gefasst!

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Ein 38-jähriger Mann entkam während eines Freigangs aus der forensischen Psychiatrie in Köln und wurde nach einer Woche gefasst.

Ein 38-jähriger Mann entkam während eines Freigangs aus der forensischen Psychiatrie in Köln und wurde nach einer Woche gefasst.
Ein 38-jähriger Mann entkam während eines Freigangs aus der forensischen Psychiatrie in Köln und wurde nach einer Woche gefasst.

Drama in Köln: Psychiatrie-Flüchtling nach sieben Tagen gefasst!

In Köln sorgt ein Vorfall aus der forensischen Psychiatrie derzeit für Aufsehen. Ein 38-jähriger Mann war seit Montagnachmittag, dem 16. Juni, auf der Flucht. Die Flucht ereignete sich während eines Spaziergangs im Rahmen des Maßregelvollzugs in Köln-Westhoven. Der Mann, der aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in der Klinik im Stadtteil Porz untergebracht war, nutzte während eines Freigangs die Gelegenheit, um von der Wasserturmstraße in ein angrenzendes Waldstück zu fliehen.

Die Mitarbeiterin der Klinik, die ihn begleitete, reagierte sofort und alarmierte die Polizei. Diese setzte ein breites Aufgebot zur Suche nach dem Flüchtigen ein, darunter ein Hubschrauber, Polizeihunde und eine Hundertschaft. Die intensive Suche zahlte sich schließlich aus: Am 23. Juni wurde der Mann auf einer Parkbank in Velbert-Langenberg gefunden und festgenommen. Er ließ sich ohne Widerstand zurückbringen, was die Polizei beruhigte.

Maßregelvollzug – Ein anderer Weg der Justiz

Der Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Unterbringung für Straftäter mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, die das Unrecht ihrer Taten nicht vollumfänglich anerkennen können. Im Gegensatz zu einem Gefängnis handelt es sich hierbei um eine Behandlung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik, die darauf abzielt, den Tätern zu helfen und sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Während Haftstrafen einen festgelegten Zeitraum haben, ist die Dauer der Unterbringung im Maßregelvollzug abhängig von den Behandlungsfortschritten und der Prognose des Patienten. Gerichte überprüfen die Unterbringungsdauer in maximal jährlichem Abstand, was bedeutet, dass der Aufenthalt in der Klinik variabel sein kann, je nach Entwicklung des einzelnen Falles.

Um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, kann das Gericht bei verminderter Schuldfähigkeit eine Therapie im Maßregelvollzug anordnen. Bei schweren Straftaten, wie einem kürzlich geschehenen Messerangriff in Aschaffenburg, prüfen die Ermittlungsbehörden die Notwendigkeit einer solchen Unterbringung. Hier steht dann ebenfalls die Einordnung des Täters und seine mögliche psychische Erkrankung im Fokus, wie bei diesem Vorfall deutlich wird. Der Maßregelvollzug hat neben der Therapie auch das Ziel, die Sicherheit der Gesellschaft zu erhöhen. Gar nicht so weit entfernt von der Kölner Situation, zeigt dies, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung von Tätern und ihren Hintergründen ist.

Die Unterscheidung zwischen Maßregelvollzug und klassischer Haft liegt in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und den Zielen der Maßnahmen. Während man im Gefängnis für seine Taten büßt, wird im Maßregelvollzug der Fokus auf Heilung und Resozialisierung gelegt. Das macht es zu einem essenziellen Bestandteil des Strafrechts, wie verschiedene Experten im Bereich der forensischen Psychiatrie immer wieder betonen.

Die Kölner Flucht hat somit nicht nur lokale, sondern auch überregionale rechtliche und medizinische Implikationen, die in der weiteren Diskussion über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern eine wichtige Rolle spielen werden. Weitere Details zu diesen Aspekten liefern unter anderem die Seiten von Pfalzklinikum und Schumann & Drasch.