Am heutigen 13. Februar 2026 kam es am Flughafen Köln/Bonn zu einem sicherheitsbedingten Vorfall, der den Flugbetrieb zeitweise unterbrach. Der Sicherheitsbereich in den Terminals 1 und 2 wurde geräumt, was dazu führte, dass Passagiere auf eine Wiedereröffnung warten mussten. Nach etwa zweieinhalb Stunden konnte der Flughafen jedoch wieder geöffnet werden, und die Fluggäste wurden schrittweise in die Sicherheitsbereiche gelassen. Der Grund für die Schließung war eine als verdächtig eingestufte Tasche, die fälschlicherweise an ihren Besitzer übergeben wurde. Dies führte zu polizeilichen Maßnahmen und der Untersuchung, ob der Vorfall möglicherweise mit der neu eingeführten Sicherheitstechnik des Flughafens zusammenhängt, die laut Berichten nicht ordnungsgemäß funktionierte.
Für die etwa ein Dutzend betroffenen Flüge wurden Verspätungen erwartet, jedoch sind keine Streichungen bekannt geworden. Während der Schließung waren die Landungen nicht betroffen, was die Situation für viele Reisende erleichterte. Die Bundespolizei war vor Ort und suchte nach dem Passagier sowie dem Gepäckstück, das als möglicherweise gefährlich erachtet wurde. Einzelheiten zum Vorfall wurden jedoch nicht von den Beamten bekanntgegeben, was die Unsicherheit unter den Reisenden erhöhte. Mehr Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel von Radio Köln.
Sicherheitsvorfälle und neue Technologien
Die Nutzung neuer Sicherheitstechnologien im Luftverkehr bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. In diesem Fall identifizierten Mitarbeiter des Flughafens verdächtige Gegenstände in einer Tasche, die zur Nachkontrolle hätte geleitet werden müssen, jedoch fälschlicherweise an den Passagier auf das Gepäckband geschickt wurde. Dies wirft Fragen zur Effizienz der neuen Systeme auf und verdeutlicht die Notwendigkeit, die Implementierung solcher Technologien kritisch zu hinterfragen. Die digitale Transformation im Luftverkehr hat zwar die Informationssicherheit erhöht, doch sie erfordert auch einen ständigen Fokus auf den Schutz vor Cyber-Angriffen und physischen Bedrohungen.
Die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2019/1583, die seit dem 31. Dezember 2021 in Kraft ist, verpflichtet Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen, ein bestimmtes Informationssicherheitsniveau zu erreichen. Diese Verordnung zielt darauf ab, den zivilen Luftverkehr vor Cyber-Angriffen zu schützen und erfordert präventive Maßnahmen sowie eine angemessene Reaktion auf Vorfälle. Weitere Details zu den Vorfällen am Flughafen Köln/Bonn finden Sie auch in einem Bericht der Tagesschau.
Die Rolle der Informationssicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seit dem 31. Oktober 2021 die Verantwortung für die Koordination von Maßnahmen zur Informationssicherheit im Luftverkehr übernommen. Hierzu gehört auch die Entwicklung von Vorgaben für regulierte Unternehmen, um den Austausch von Informationen bezüglich Schwachstellen und Schadsoftware zu verbessern. Ein IT-Grundschutz-Profil, das 2023 erstellt wurde, soll kleinen und mittleren Flughäfen helfen, ihre Resilienz und Mindestanforderungen zu erhöhen.
Die Herausforderungen im Bereich der Luftsicherheit sind vielfältig, insbesondere in Zeiten der digitalen Transformation, in denen der Schutz kritischer informations- und kommunikationstechnischer Systeme (KIKS) von großer Bedeutung ist. Der Fokus auf betriebliche Sicherheit und den Schutz vor Terroranschlägen und Sabotage hat seit den Terroranschlägen vom 11. September stark zugenommen. Die Broschüre „Cybersicherheit für kleine und mittlere Luftfahrtunternehmen“ bietet praxisnahe Informationen und Handlungsempfehlungen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Mehr Informationen dazu bietet das BSI auf seiner Webseite.