Historische Schuldenentlastung: NRW unterstützt Kommunen mit 8,9 Mrd. Euro!
Nordrhein-Westfalen übernimmt fast 9 Milliarden Euro Altschulden, was den Märkischen Kreis und andere Kommunen finanziell entlastet.

Historische Schuldenentlastung: NRW unterstützt Kommunen mit 8,9 Mrd. Euro!
Eine historische Entlastung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist in Sicht: Das Land übernimmt kommunale Altschulden in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro. Diese Entscheidung bringt maßgebliche finanzielle Erleichterungen für Städte und Gemeinden wie Halver, Iserlohn, Ennepetal, Altena und viele mehr. Am 23. Dezember 2025 wurden bereits Bewilligungsbescheide an 167 Kommunen verschickt, die auf dieser Regelung basieren. Der Grundstein dafür wurde am 18. Juli 2025 mit Inkrafttreten des Altschuldenentlastungsgesetzes gelegt.
Das Ziel dieser Maßnahme ist klar: Durch die Entlastung von übermäßigen Liquiditätskrediten sollen den betroffenen Kommunen neue finanzielle Handlungsspielräume eröffnet werden. Schließlich belaufen sich die übermäßigen Liquiditätskredite Ende 2023 auf etwa 17,7 Milliarden Euro. Um hier gegenzusteuern, übernimmt das Land rund die Hälfte dieser Schulden – ein Schritt, den Ministerpräsident Hendrik Wüst als „historischen Entlastungsschritt“ bezeichnet.
Finanzielle Auswirkungen und Entlastungen
Jede teilnehmende Kommune wird mindestens zu 41,1 Prozent von ihren übermäßigen Kassenkrediten entlastet. Hoch verschuldete Städte profitieren zudem von einer besonderen Spitzenentschuldung, wenn ihre Schulden nach der Mindestentlastung über 1.500 Euro pro Einwohner liegen. Besonders eindrucksvoll sind die Summen, die Städte wie Hagen erwartet – hier wird die Stadt um etwa 543 Millionen Euro entlastet. Auch Städte wie Iserlohn (21,95 Millionen Euro) und Ennepetal (13,7 Millionen Euro) dürfen mit signifikanten Entlastungen rechnen. Eine vollständige Aufstellung der Entlastungen zeigt die folgende Übersicht:
| Stadt | Entlastung (in Millionen Euro) |
|---|---|
| Hagen | 543 |
| Iserlohn | 21,95 |
| Ennepetal | 13,7 |
| Altena | 12 |
| Märkischer Kreis | 11,1 |
| Halver | 9,6 |
| Sprockhövel | 7,9 |
| Werdohl | 7,6 |
| Gevelsberg | 5,8 |
| Meinerzhagen | 3,8 |
| Herscheid | 2,95 |
| Kierspe | 2,2 |
| Herdecke | 1,78 |
Diese Entlastungsmaßnahmen werden nicht nur die Zins- und Tilgungszahlungen entfallen lassen, sondern stärken auch die Eigenkapitalpositionen der Kommunen und eröffnen neue Möglichkeiten für Investitionen. NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk betont, dass dies ein schwerer, aber notwendiger Schritt ist, um die finanzielle Belastung der Kommunen zu lindern.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Maßnahme wird von Kommunalministerin Ina Scharrenbach als entscheidender Schritt betrachtet, um den Druck von den Städten zu nehmen. Das Ziel ist es, Perspektiven für die Kommunen zu schaffen, die in einer „Vergeblichkeitsfalle“ feststecken. Das aktivierte Programm zur schuldenbefreienden Regelung gibt den betroffenen Kommunen eine zweite Chance, wobei die Antragstellung und Prüfung der Anträge bis zur Frist am 30. November 2025 erfolgen musste.
Die Bundesregierung hat sich zwar in der Vergangenheit zur Unterstützung der Kommunen durch die Übernahme ihrer Altschulden bekannt, doch bisher blieb eine umfassende Umsetzung aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bund in Zukunft zu diesem Thema positioniert. Bisher wird die finanzielle Unterstützung aus Berlin von vielen als notwendig erachtet, denn nur so kann eine umfassende Lösung erreicht werden. Nach dem Willen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ darf eine alleinige Landesregelung nicht die einzige Antwort auf diese komplexe Herausforderung sein.
Insgesamt zeigt die aktuelle Entwicklung, dass Nordrhein-Westfalen einen mutigen Schritt in die richtige Richtung unternimmt, um den Kommunen eine realistische Chance auf Entschuldung und damit eine robuste finanzielle Zukunft zu ermöglichen. Für viele der betroffenen Städte und Gemeinden ist dies eine lang ersehnte Erleichterung, die neue Horizonte eröffnet und Perspektiven für eine positive Entwicklung schafft.
Für detaillierte Informationen zu den bewilligten Beträgen, sei auf die Berichterstattung von Lokaldirekt, Land NRW und WDR verwiesen.