Im Märkischen Kreis, genauer gesagt im Raum Plettenberg, gibt es viel Aufregung um eine ganz besondere Rückkehr. Zwischen November 2025 und Januar 2026 wurden mehrere belastbare Sichtungen eines Eurasischen Luchses dokumentiert. Diese Nachweise stammen von drei verschiedenen Personen und umfassen nicht nur Sichtungen und Videoaufnahmen, sondern auch Hinweise auf ein luchstypisch gerissenes Beutetier. Besonders spannend ist, dass bei einer Begehung des Ortes einer aktuellen Beobachtung Haarproben gesichert wurden. Diese Proben werden nun vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) untersucht, um die Artzugehörigkeit des Tieres zu bestätigen und eventuell mehr über dessen Herkunft oder Individualität zu erfahren.
Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits festgestellt, dass sich der Luchs seit etwa drei Monaten in der Region aufhält. Interessanterweise wurde im November ein weiterer Luchs im angrenzenden Raum Meinerzhagen dokumentiert, was die Frage aufwirft, ob es sich um dasselbe männliche Tier handelt. Die Behörde interpretiert die zeitliche Dichte der Nachweise als Hinweis auf eine regelmäßige Raumnutzung im Märkischen Kreis und diskutiert, ob sich ein festes Revier für den Luchs etablieren kann. Dies könnte einen bedeutenden Einfluss auf das lokale Ökosystem haben.
Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoring
Im Rahmen der genetischen Analysen werden Haarproben, aber auch Rissabstriche, Kot und Urin, die Verdacht auf einen Luchs erwecken, zur DNA-Untersuchung an das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik weitergegeben. Bei tot aufgefundenen Wild- oder Nutztieren können pathologische Untersuchungen notwendig sein, die in Abstimmung mit den Tierhaltenden oder Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden. Diese Untersuchungen erfolgen an einem der drei Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Baden-Württemberg oder am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA).
Die Rückkehr des Luchses in die Region ist nicht nur ein Zeichen der Natur, sondern auch ein wichtiger Aspekt für den Naturschutz. Das Monitoring der Luchs-Population ist entscheidend, um die Erhaltungsmaßnahmen zu koordinieren und die Erhaltungsziele zu prüfen. Nach der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand streng geschützter Arten wie Wolf, Luchs und Braunbär zu überwachen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Monitoring bei den Bundesländern, die von Einrichtungen wie dem BfN unterstützt werden.
Die Rolle des Monitorings
Das Monitoring ermöglicht es nicht nur den Fachleuten, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich über aktuelle Vorkommen von Großraubtieren zu informieren. Die Erhebung von Daten erfolgt nach einheitlichen Standards, die bereits 2009 erarbeitet und seitdem weiterentwickelt wurden. Diese Standards beinhalten eine dokumentierte Erfassung von Anhaltspunkten für die Anwesenheit von Großraubtieren, darunter Fotos, genetisches Material, Spuren und Sichtungen. Die gesammelten Daten werden validiert und zusammengeführt, um die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise durch Verbreitungskarten.
Die Rückkehr des Luchses in den Märkischen Kreis ist somit nicht nur ein spannendes Naturereignis, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Verständnisses und Schutzes unserer heimischen Tierwelt. Der letzte Bericht über den Erhaltungszustand von Wolf, Luchs und Bär wurde 2019 erstellt, und der nächste Bericht wird im Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt. Die fortlaufenden Untersuchungen und das Monitoring sind unerlässlich, um den Luchs und andere Großraubtiere nachhaltig zu schützen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die originalen Berichte auf Pirsch, FVA Baden-Württemberg und Bundesamt für Naturschutz nachlesen.