Kreis Mettmann fördert E-Lastenräder: Zuschüsse bis 1.000 Euro!
Der Kreis Mettmann fördert bis Ende 2023 die Anschaffung von E-Lastenrädern für Privatpersonen mit bis zu 1.000 Euro.

Kreis Mettmann fördert E-Lastenräder: Zuschüsse bis 1.000 Euro!
Ein erfreuliches Angebot für alle Kölnerinnen und Kölner: Der Kreis Mettmann fördert seit Jahresbeginn 2024 die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern für Privatpersonen. Rund 100 Anträge wurden bereits bewilligt, und es sind noch Fördermittel verfügbar. Damit lässt sich umweltfreundliche Mobilität zum kleinen Preis realisieren. Doch aufgepasst – das Förderprogramm läuft Ende 2023 aus, und die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, wie supertipp-online berichtet.
Für die Kölner, die ihren Beitrag zur Reduzierung der klimaschädlichen Auswirkungen des Individualverkehrs leisten möchten, ist dies eine großartige Gelegenheit. Die Förderung beträgt bis zu 25% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Fahrrad. Alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann sind antragsberechtigt, und die Bedingungen für die geförderten Modelle sind klar umrissen: Es müssen serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit einer Zuladung von mindestens 50 kg oder Nutzlast von mindestens 150 kg sein.
Was muss beim Antrag beachtet werden?
Anträge können online auf der Webseite des Kreises Mettmann gestellt werden. Es ist wichtig, einen Kostenvoranschlag einzureichen, und bedauerlicherweise sind Fahrzeuge, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheids gekauft wurden, von der Förderung ausgeschlossen. Eine detaillierte Übersicht über die Förderbedingungen ist in den Förderrichtlinien auf der Webseite zu finden. Außerdem steht eine Liste lokaler Fahrradhändler zur Verfügung, die E-Lastenfahrräder anbieten, sodass die Käufer genau wissen, wo sie zuschlagen können.
Aber auch auf nationaler Ebene gibt es Unterstützung für E-Lastenräder. Laut BAFA sind diese für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen gedacht. Die geförderten E-Lastenfahrräder müssen bestimmten Anforderungen entsprechen: Sie sollten ein höheres Volumen und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
Die Unterstützung der elektrischen Antriebsunterstützung darf nicht mehr als 250 Watt betragen. Bei Erreichen von 25 km/h oder beim Aussetzen des Tretens muss die Unterstützung unterbrochen werden. Für private Einsatzzwecke wie Einkäufe oder Arbeitswege sind die E-Lastenfahrräder jedoch nicht förderfähig, wie das Mobilitätsforum feststellt.
Ein Blick in die Zukunft
Mit den initiierten Programmen auf kommunaler und nationaler Ebene wird ein deutliches Zeichen gesetzt: Umweltschutz und innovative Mobilität sind Themen, die immer mehr in den Fokus rücken. Wer also seinem Alltag umweltbewusster gestalten möchte, hat jetzt die Chance, von diesen finanziellen Anreizen zu profitieren. Das zeigt, dass der Weg in eine nachhaltige Zukunft nicht nur machbar ist, sondern auch attraktiv gestaltet werden kann.
Für weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen empfiehlt es sich, die Webseiten der jeweiligen Stellen zu besuchen und sich gut zu informieren, bevor man zuschlägt. Schließlich kann jeder Euro, der in umweltfreundliche Mobilität investiert wird, einen Unterschied machen!