Achtung: Geflügelpest in Minden-Lübbecke - Kraniche stark betroffen!

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Im Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest H5N1 bei einem Kranich bestätigt.

Im Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest H5N1 bei einem Kranich bestätigt.
Im Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest H5N1 bei einem Kranich bestätigt.

Achtung: Geflügelpest in Minden-Lübbecke - Kraniche stark betroffen!

Die Sorge um die Gesundheit von Geflügel und Wildvögeln wächst: Im Kreis Minden-Lübbecke wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest, auch bekannt als Aviäre Influenza (Subtyp H5N1), bestätigt. Am 27. Oktober wurde ein wildlebender Kranich in Bad Oeynhausen positiv getestet. Seither wartet der Kreis auf Rückmeldungen zu weiteren toten Wildvögeln, die ebenfalls auf H5N1 untersucht werden. „Die Anordnungen für die Geflügelhalter richten sich nach den Untersuchungsergebnissen“, erklärt eine Sprecherin des Kreises, „momentan gibt es jedoch keine allgemeinen Aufstallpflichten im Mühlenkreis“, berichtet nw.de.

In den angrenzenden Landkreisen Niedersachsens haben die Behörden bereits Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Bundesweit sind inzwischen 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln verzeichnet worden, wobei insbesondere Kraniche betroffen sind. Aufgrund des erhöhten Risikos neuer Ausbrüche fordern Fachleute die strikte Einhaltung von Biosicherheitsregelungen. Die Stallpflicht kann schnell angeordnet werden, weshalb Geflügelhalter sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen sollten. Sie sind gut beraten, sich gut vorzubereiten und die Hygienevorschriften einzuhalten.

Biosicherheitsmaßnahmen wichtig wie nie

Wer Geflügel hält, sollte besonders hohe Biosicherheitsmaßnahmen berücksichtigen, um das Risiko einer Infektion zu minimieren. Ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden. Auch die ordnungsgemäße Lagerung von Futter und Einstreu, um den Zugang für Wildvögel zu unterbinden, ist ein zentraler Punkt. Zudem sollten Ställe vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Hygiene spiel eine große Rolle, deshalb ist es wichtig, die Kleidung, Schuhe, Geräte und Fahrzeuge regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Besucher und Mitarbeiter müssen sich strikt an die Hygieneregelungen halten und sämtliche Verdachtsfälle unverzüglich dem Tierarzt melden, so die Empfehlungen des Hessischen Bauernverbands.

Besonders gefährdet sind nicht nur Geflügelbetriebe, sondern auch Hobbyhalter. Um einen Schaden im Fall eines Ausbruchs zu vermeiden, sollten diese sich umgehend bei der Tierseuchenkasse melden, damit sie einen Anspruch auf Entschädigung sichern können. Tote oder kranke Zug- und Rastvögel sowie Greifvögel sollen nicht berührt werden. Funde sind umgehend dem Veterinäramt zu melden, um eine schnelle Reaktion zu gewährleisten und eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Überregionale Entwicklungen

Die Situation spitzt sich nicht nur im Kreis Minden-Lübbecke zu, auch im benachbarten Kreis Vechta wurde ein erster offiziell bestätigter Fall von Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb festgestellt. Hier zeigten einige der rund 14.600 Putenhähne Symptome, und ein positiver Schnelltest auf Aviäre Influenza wurde gemeldet. Alle betroffenen Tiere müssen nun getötet werden, um die Ausbreitung zu stoppen. Der betroffene Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, gibt es nun Sperrzonen um den betroffenen Bestand, die streng überwacht werden, wie lomazoma.com berichtet.

Die Meldungen über tote Kraniche und andere Wildvögel häufen sich auch im Kreis Diepholz, wo bereits über 140 Meldungen eingegangen sind. Bürger sind aufgerufen, kranke oder tote Vögel nicht zu berühren und die zuständigen Stellen zu informieren. In dieser kritischen Zeit ist es von größter Bedeutung, dass alle Beteiligten wachsam bleiben und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen umsetzen.