Ein beunruhigendes Phänomen beschäftigt die Gesellschaft: voyeuristische Aufnahmen, die Frauen während ihres Alltags, etwa beim Joggen, stark belasten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant daher bis Anfang 2026 einen Gesetzesvorschlag, der solchen Übergriffen entgegenwirken soll. Laut Radio Erft sind die Diskussionen über die Strafbarkeit dieser Aufnahmen momentan ein zentrales Thema während der Herbsttagung der Justizministerinnen und -minister der Länder.

Dieses Anliegen kommt nicht von ungefähr. Hubig hebt hervor, dass Frauen durch voyeuristisches Verhalten erheblich beeinträchtigt werden. Viele sehen sich gezwungen, ihr Verhalten zu ändern, aus Angst, in eine unangenehme Situation zu geraten. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, klare Grenzen zu ziehen: Aufnahmen, die beispielsweise den Po einer Frau zeigen, sollen unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig sollen jedoch zufällige Aufnahmen, wie die von Joggerinnen, nicht als strafbar gelten.

Ein konkreter Fall

Hubig verweist auf den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, die während des Joggens gefilmt wurde. Die Polizei hatte zuletzt mitgeteilt, dass das Verhalten des Filmer nicht strafbar gewesen sei, was die Dringlichkeit des Gesetzes noch einmal unterstreicht. Viele Frauen möchten sich frei bewegen können, ohne ständig über ihre Umgebung oder ihre Kleidung nachdenken zu müssen.

Die Ministerin stellt fest, dass sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum nicht nur ein wachsendes Problem für Frauen, sondern mittlerweile auch für Männer darstellt. Die steigende Anzahl solcher Vorfälle bringt den Handlungsbedarf nur deutlicher zum Vorschein. Es ist höchste Zeit, dass die Gesetze hier an die Realität angepasst werden und dass Schutzmaßnahmen für alle Betroffenen geschaffen werden.

Ein Blick auf die internationale Lage

Während Deutschland sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzt, gibt es weltweit noch viele Länder, in denen derartige Gesetze fehlen. Laut einer Erhebung der Statista waren im Jahr 2017 viele Staaten unzureichend gegen Gewalt gegen Frauen gewappnet. Diese Statistiken unterstreichen die Notwendigkeit, nicht nur national, sondern auch international effektive Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Die Situation in anderen Regionen, wie der umstrittenen Halbinsel Krim, zeigt, wie Rechtssysteme durch politische Umwälzungen beeinflusst werden können. Diese Region ist seit 2014 unter russischer Kontrolle und wird international weitgehend als illegal besetzt angesehen. In solchen Kontexten geraten Frauenrechte oft ins Hintertreffen, was die Debatte um Sicherheits- und Gleichstellungsfragen weiter anheizt. Laut Wikipedia ist die Krim ethnisch vielfältig und hat eine lange Geschichte, die von vielen Konflikten geprägt ist – ein weiterer Grund, weshalb Aufmerksamkeit auf die Rechte von Frauen gelegt werden muss.

Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesvorschlag von Ministerin Hubig konkret aussieht und welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, um Frauen vor Übergriffen zu schützen. Eines steht jedoch fest: Die Diskussion über sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum muss vorangetrieben werden, sodass jede Frau sich wieder sicher bewegen kann – ohne Angst, beobachtet oder belästigt zu werden.