Vogelgrippe in Hürth: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter beschlossen!

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Der Rhein-Erft-Kreis hat am 10.11.2025 bestätigte Vogelgrippefälle in Hürth gemeldet und neue Schutzmaßnahmen beschlossen.

Der Rhein-Erft-Kreis hat am 10.11.2025 bestätigte Vogelgrippefälle in Hürth gemeldet und neue Schutzmaßnahmen beschlossen.
Der Rhein-Erft-Kreis hat am 10.11.2025 bestätigte Vogelgrippefälle in Hürth gemeldet und neue Schutzmaßnahmen beschlossen.

Vogelgrippe in Hürth: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter beschlossen!

Ein besorgniserregender Vorfall sorgt aktuell in Hürth für Aufregung: Am Gertrudenhof wurde der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt. Wie das Radio Erft berichtet, hat das Friedrich-Loeffler-Institut das gefährliche Virus des Typs H5N1 nachgewiesen. Im Zuge dessen hat der Rhein-Erft-Kreis sofortige Schutzmaßnahmen beschlossen, die in der Nacht auf Dienstag, den 11. November, in Kraft treten.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen sind zwei Zonen rund um den betroffenen Hof: eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km und eine striktere Schutzzone mit einem Radius von 3,1 km. In diesen Zonen gelten strenge Vorschriften, die eine direkte Reaktion auf die Bedrohung darstellen. Geflügel darf nicht transportiert werden, die Tiere müssen in den Ställen bleiben und dürfen keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Halter sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und strengere Hygieneregeln einzuhalten.

Schutzmaßnahmen und Hinweise

Besonders in der Schutzzone sind zusätzliche Maßnahmen zu beachten, die unter anderem Desinfektionspflichten beinhalten. Für die Bevölkerung hat der Rhein-Erft-Kreis auf seiner Internetseite Karten und Informationen zu den neuen Sperrzonen bereitgestellt. Nach ersten Informationen gibt es derzeit jedoch keine Gefahr für Menschen, und Geflügelprodukte aus dem Handel bleiben weiterhin bedenkenlos verzehrbar.

Darüber hinaus gibt es wichtige Hinweise für den Umgang mit Wildvögeln. Tote Vögel sollten nicht angefasst werden. Eine Meldung ist lediglich erforderlich, wenn mehrere Tiere betroffen sind. Kranke Wildvögel dürfen nicht in Tierheime gebracht werden, und die zuständigen Behörden bitten um Wachsamkeit und Respektierung der neuen Regeln.

Die Situation zeigt, dass der Schutz unserer Geflügelbestände und der öffentlichen Gesundheit höchste Priorität hat, besonders in Zeiten, in denen sich solche Viren schnell verbreiten können. Halten Sie sich also an die Vorgaben und hoffen wir, dass die Lage bald wieder unter Kontrolle ist. Bleiben wir wachsam und schützen wir, was uns lieb und teuer ist!