In Halver geht es derzeit hoch her: Ein 38-jähriger Mann steht wegen mehrfachen Computerbetrugs vor Gericht. Dieser Fall nahm seinen Anfang mit dem Diebstahl einer EC-Karte in Halver, was die Staatsanwaltschaft Hagen auf den Plan rief. Besonders brisant daran ist, dass der Angeklagte, dessen Taten sich nicht nur auf Halver beschränken, auch in Städten wie Gelsenkirchen, Bochum und Bonn aktiv gewesen sein soll. Er wird davon beschuldigt, in Münster unberechtigt 1000 Euro und weitere Beträge abgehoben zu haben. Insgesamt werden ihm dort mindestens 15 Fälle des Computerbetrugs vorgeworfen, berichtet come-on.de.
Am Amtsgericht in Lüdenscheid wurde ein Haftbefehl aus Münster vorgelegt, da der Angeklagte bereits im Bundeszentralregister zwölf Fahndungen zu verzeichnen hat. Eine 42-jährige Zeugin, deren EC-Karte am 20. Dezember 2024 gestohlen wurde, gab an, dass der Angeklagte diese für eine Abhebung von 1500 Euro genutzt hat. Überwachungskameras konnten ihn während der Tat eindeutig identifizieren. Die Zeugin ist jedoch ratlos, wie ihre Karte aus der Tasche verschwinden konnte. Der Angeklagte gestand zwar, die Geldbörse entwendet zu haben, erinnert sich aber nur an „drei bis vier“ ähnliche Taten.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro. Richter Andreas Lyra ließ sich nicht zweimal bitten und erhöhte die Strafe sogar um zehn weitere Tagessätze.
Betrugsmaschen im digitalen Zeitalter
Doch was steckt überhaupt hinter diesen Computerbetrugsfällen? Die Zahlungskartenkriminalität, die sowohl Debit- als auch Kreditkarten betrifft, ist ein wachsendes Problem in Deutschland. Mit über 130 Millionen im Umlauf befindlichen Karten sind die deutschen Zahlungskarten sehr begehrt, vor allem wegen der hohen Bonität der Inhaber. Ein Großteil der Straftaten, die typischerweise mit Debitkarten begangen werden, wird nicht zur Anzeige gebracht, da die Schäden meistens von Banken oder Kreditkartenorganisationen erstattet werden, wie bka.de festgestellt hat.
Die Täter nutzen verschiedene Methoden, um an das Geld zu kommen: Sei es durch den Einsatz von Skimming-Geräten, die an Geldautomaten angebracht werden, oder durch das Abgreifen von digitalen Daten in Online-Shops. Letztendlich dreht sich alles um die unbefugte Verwendung gestohlener Karten, was zu enormen Vermögensschäden führt. Diese Art der Kriminalität ist nicht nur ein Problem für die Betroffenen, sondern stellt auch die Banken vor große Herausforderungen.
Die Entwicklungen im Fall des 38-jährigen Mannes aus Halver zeigen deutlich, dass die Justiz erfolgreich gegen solche Vergehen vorgehen muss. Zukünftige Verfahren könnten für den Angeklagten mit erheblichem Risiko einer Haftstrafe enden. Die Staatsanwaltschaft wird mit Hochdruck an der Aufklärung aller zusammenhängenden Fälle arbeiten, um weiteren Schaden abzuwenden.