In Köln sind Autofahrer gefragt: Die Umtauschfrist für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, läuft am 19. Januar 2026 ab. Dies betrifft rund 233.900 Führerscheine, wie ksta.de berichtet. Bislang wurden seit Beginn der Umtauschaktion im Jahr 2022 lediglich 85.865 Führerscheine ersetzt. Ein klarer Aufruf an die Bürger: Wer nach Ablauf dieser Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Insbesondere bei Verkehrskontrollen sollten Autofahrer also aufpassen.

Der Hintergrund des Umtauschs ist eine EU-Richtlinie, die seit 2013 in Kraft ist. Ziel ist ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindesign in der gesamten Europäischen Union. Laut den Richtlinien müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Der gesamte Umtausch erfolgt gestaffelt nach Ausstellungs- oder Geburtsjahr, was bedeutet, dass nicht alle Führerscheine gleichzeitig getauscht werden müssen.

Gestaffelte Umtauschfristen und Verfahren

Die genauen Fristen für den Umtausch in Deutschland sind wie folgt:

  • Führerscheine ausgestellt von 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Führerscheine ausgestellt von 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Führerscheine ausgestellt von 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Führerscheine ausgestellt von 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Führerscheine ausgestellt von 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Führerscheine ausgestellt von 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Führerscheine ausgestellt von 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Führerscheine ausgestellt von 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Besitzer von Führerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Dabei ist der Umtausch eine verwaltungstechnische Angelegenheit; Fahrer müssen also keine erneute Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchungen ablegen.

Praktische Tipps für den Umtausch

Wer sich einen neuen Führerschein zulegen möchte, kann dies sowohl online als auch persönlich in den Kundenzentren der Stadt Köln beantragen. Doch Vorsicht: Aktuell sind keine Termine mehr verfügbar, und im angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis ist die Nachfrage nach Umtauschanträgen gestiegen. Es ist dringend ratsam, den Umtausch frühzeitig in Angriff zu nehmen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Für den Umtausch benötigen Sie einige Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den alten Führerschein. Die Gebühr für den Umtausch beläuft sich typischerweise auf rund 25 Euro. Sollte der Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt worden sein, ist außerdem eine Karteikartenabschrift erforderlich.

Die Umstellung auf die neuen EU-Führerscheine könnte zudem ein frühes Umdenken notwendig machen. Diese sind nur 15 Jahre gültig, was bedeutet, dass bei einem frühzeitigen Umtausch der nächste schon bald ansteht. Das alles muss im Hinterkopf behalten werden, besonders wenn man sich auf den Straßen der Stadt sicher und regelkonform bewegen möchte.

Die EU hat mit dieser Initiative einen wichtigen Schritt in Richtung einer einheitlichen Regelung und Sicherheit auf den Straßen unternommen. Die nächsten Fristen stehen bereits vor der Tür, und es ist an der Zeit, sich um die eigene Fahrerlaubnis zu kümmern, bevor es zu spät ist. Informieren Sie sich, handeln Sie schnell und bleiben Sie auf der sicheren Seite!