Ruppichteroth wehrt sich gegen geheime Windkraft-Pläne!
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es Kritik an mangelnder Transparenz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Ruppichteroth.

Ruppichteroth wehrt sich gegen geheime Windkraft-Pläne!
In der Gemeinde Ruppichteroth tut sich einiges rund um die geplanten Windenergieanlagen. Der Bürgermeister Mario Loskill hat laut Kölner Stadt-Anzeiger kräftig gegen die mangelnde Transparenz bei den Genehmigungsverfahren protestiert. Vier Standorte für Windenergie sind hier vorgesehen, doch nur auf der Fläche R04 bei Velken könnte zeitnah ein Windrad errichtet werden. In der aktuellen Diskussion wird deutlich, dass der Rat in Ruppichteroth seine Stimme erhebt, um die Anliegen der Bürger zu hören und zu berücksichtigen.
Die Besorgnis der Anwohner ist nicht von der Hand zu weisen. Ängste in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen und die Brandgefahr bei Windrädern stehen im Raum. Zudem gibt es massive Bedenken hinsichtlich der Löschwasserversorgung; so ist der nächste Hydrant stolze 1200 Meter entfernt und als nicht ausreichend leistungsfähig für die Bekämpfung möglicher Brände angesehen. Diese Sorgen werden unterstützt durch die Feuerwehr, die ebenfalls auf unzureichende Kapazitäten hinweist.
Genehmigungsverfahren und deren Herausforderungen
Die Genehmigung der Windräder obliegt dem Rhein-Sieg-Kreis, und die Verwaltung ist gefordert, bis spätestens 4. November ihre Zustimmung zu dem Verfahren abzugeben. Aktuell stehen fünf zuvor geplante Anlagen zur Disposition, nachdem sie aus dem Verfahren zurückgezogen wurden. Dies bedeutet, dass von ursprünglich 18 geplanten Windkraftanlagen letztlich nur noch 13 im Spiel sind, wobei acht innerhalb der bereits festgelegten Windenergiebereiche liegen. Für diese ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne öffentliche Beteiligung vorgesehen, was die Diskussion um Transparenz weiter anheizt.
Wie der Bürgermeister Ruppichteroths informiert, plant der Regionalrat Köln am 19. Dezember 2025 die Beschlussfassung des Regionalplans Erneuerbare Energien. Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung im Januar 2026 gelten die vorgesehenen Flächen als verbindliche Windenergiegebiete. Immerhin gibt es zwei getrennte Genehmigungsverfahren: Das erste bezieht sich auf Anlagen innerhalb definierter Entwurfsflächen, während das zweite für Windräder außerhalb dieser Bereiche strictere Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung enthält und eine Öffentlichkeit beteiligt.
Bürgerbeteiligung: Ein Weg zur Akzeptanz?
Ein wichtiger Aspekt in der Diskussion um erneuerbare Energien ist die Bürgerbeteiligung. Wie die Windindustrie in Deutschland berichtet, gibt es mittlerweile aktualisierte Leitfäden, die eine zielgerichtete finanzielle Bürgerbeteiligung thematisieren. Diese sollen Projektträgern dabei helfen, die Akzeptanz von Wind- und Solarparks zu steigern. Joseph Baur von eueco hebt hervor, dass diese Leitfäden einfach umsetzbare Modelle für die Bürgerbeteiligung bereitstellen, die auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigen.
Die Herausforderung bleibt also: Gibt es ein gutes Händchen für die Einbindung der Bürger? Die Bedeutung der Transparenz gerade in Ruppichteroth wird durch die neuartigen Formate der Bürgerbeteiligung sowie durch den gerichtlichen Druck der Bürger, die angesprochen und gehört werden wollen, zusätzlich verstärkt. Seien wir gespannt, ob die anstehenden Entscheidungen im Kontext der Windenergie dem Gemeinwohl dienen und zu einem positiven Miteinander führen.