Der Windpark an der Obernau in Wittgenstein sorgt für reges Interesse unter den Bürgern. Eine Informationsveranstaltung, die in der Siegerlandhalle in Siegen stattfand, zog etwa 250 Zuhörer an. Die Wittgenstein-Gruppe, vertreten durch Geschäftsführer Karl Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Projektleiter Cliff Reppel, stellte den geplanten Windpark mit zwölf Windkraftanlagen vor. Diese Veranstaltung bot den Bürgern die Gelegenheit, kritische Fragen zu stellen, insbesondere zur Lage des Projekts in der Wasserschutzzone 2.
Prinz Karl stellte die langfristige Verantwortung des Unternehmens für das Projekt und die umliegenden Wälder in den Vordergrund. Mit über 400 bestehenden Pachtverträgen und dem Versprechen einer Aufforstung der Wälder gibt es klare Umweltverpflichtungen. Das Projekt wird als gut geplant beschrieben, mit dem Fokus auf Klimaschutz und CO2-Reduktion. Zudem informierte Projektleiter Reppel über die Ausgleichszahlungen, die an den Kreis, die Stadt Netphen und die Bürger geleistet werden.
Rechtslage und Genehmigungsverfahren
Das Thema Windenergie ist in der Region durch ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW von großer Bedeutung. Die Landesregierung hat eine Vorschrift zur Aussetzung von Genehmigungsverfahren erlassen, die für ein Jahr gilt, wenn die Anlagen nicht in bevorzugten Bereichen des Regionalplans liegen. Das OVG hat jedoch entschieden, dass eine solche Aussetzung wahrscheinlich rechtswidrig ist, was die Genehmigungsbehörden, einschließlich des Kreises Siegen-Wittgenstein, zur Einhaltung dieser Urteile verpflichtet.
Umweltdezernent Arno Wied hat erklärt, dass zahlreiche Windkraftanlagen genehmigt werden müssen, selbst ohne das städtebauliche Einvernehmen der Kommunen. Der Genehmigungsbescheid des Kreises ersetzt dieses Einvernehmen, wobei die Kommunen das Recht haben zu klagen, jedoch die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt werden. Bislang hatten die Windenergie-Entscheidungen des Kreises vor Gericht Bestand, und es sind 22 Anträge für immissionsschutzrechtliche Vorbescheide in drei Kommunen positiv entschieden worden.
Geplante Windkraftprojekte
In der Region sind bereits 44 Windräder in Betrieb, und es sind weitere 89 Anlagen genehmigt, die voraussichtlich in den nächsten 2-3 Jahren errichtet werden sollen. Aktuell befinden sich 36 Windenergieanlagen in immissionsschutzrechtlichen Vollverfahren, während 128 Anlagen bereits Vorbescheide erhalten und ihre Genehmigungsfähigkeit bestätigt haben. Die Genehmigungen dürfen nicht verweigert werden, sofern keine gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen.
Zusätzlich sind drei Projekte im Genehmigungsverfahren bei den Landratsämtern in Planung, die eine Gesamtnennleistung von 79,2 Megawatt aufweisen. Zwei dieser Projekte sind Repowering-Maßnahmen, bei denen alte Anlagen durch neue ersetzt werden, um die Leistung an bewährten Standorten zu vervielfachen. Der intensive Austausch mit Fachbereichen vor der Antragstellung soll eine verträgliche Planung gewährleisten, und die Erwartungen an die Genehmigungen sind positiv.
Insgesamt zeigt sich, dass die Windkraft in Siegen-Wittgenstein nicht nur ein umweltfreundliches Projekt ist, sondern auch ein komplexes Zusammenspiel aus rechtlichen Rahmenbedingungen, Bürgerinteressen und langfristigen Umweltverpflichtungen darstellt. Die zukunftsorientierte Ausrichtung auf erneuerbare Energien könnte einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten, während gleichzeitig die regionalen Bedürfnisse und Auflagen berücksichtigt werden müssen.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen rund um den Windpark an der Obernau können Sie die Artikel der Siegener Zeitung sowie die Berichterstattung von WirSiegen verfolgen.