Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung in Kraft, die viele Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien betreffen wird. Die sogenannte Solarpflicht sieht vor, dass bei vollständigen Dachsanierungen eine Solaranlage installiert werden muss. Dies ist Teil der novellierten Landesbauordnung und der nordrhein-westfälischen Klimastrategie, um den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken. Die Regelung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, deren Dachhaut umfassend erneuert wird. Kleinere Reparaturen oder Innenausbauarbeiten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für weitere Details können Interessierte die Informationen auf ad-hoc-news.de nachlesen.

Die Anforderungen an die Solaranlagen sind klar umrissen: Mindestens 30% der geeigneten Nettodachfläche müssen mit Solarmodulen belegt werden. Für Wohngebäude mit bis zu zehn Einheiten gilt eine Pauschalregelung, die je nach Anzahl der Wohneinheiten unterschiedliche Mindestgrößen für die Photovoltaikanlage vorsieht. Beispielsweise müssen Einfamilienhäuser mit einer 3-kWp-Anlage ausgestattet werden. Alternativ kann die Solarpflicht auch durch den Einsatz von Solarthermie erfüllt werden, was eine flexible Lösung für viele Eigentümer darstellt.

Ausnahmen und Bußgelder

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Solarpflicht. So sind Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern, sowie Dächer, die für Photovoltaik-Anlagen ungeeignet sind, von der Regelung ausgenommen. Dazu zählen Dachflächen, die lichtdurchlässige Materialien oder spezielle Bedachungen wie Reet oder Holz aufweisen. Auch wenn die Installation der Anlage wirtschaftlich unvertretbar ist oder die Statik des Daches die Last nicht tragen kann, können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro für Einfamilienhäuser und bis zu 25.000 Euro für größere Gebäude.

Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben sind in der „Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW)“ festgelegt. Für alle, die sich über die gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten informieren möchten, sind die Verbraucherzentralen eine wertvolle Anlaufstelle. Eigentümern wird geraten, frühzeitig die Eignung ihrer Dächer sowie die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu prüfen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und langfristige Vorteile zu sichern.

Fördermöglichkeiten und Beratung

Um die finanziellen Belastungen der Installation von Photovoltaikanlagen zu minimieren, bietet die NRW.BANK verschiedene Fördermöglichkeiten an, darunter zinsgünstige Darlehen und direkte Zuschüsse. Diese Förderungen sollen dazu beitragen, die Anschaffungskosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu steigern. Zudem gibt es Beratungsangebote durch die Architektenkammer NRW, die technische Fragen rund um die Umsetzung der Solarpflicht klären können. Ein Webinar der Architektenkammer, das am 5. Mai 2025 stattfand, informierte über die gesetzlichen Grundlagen und technische Anforderungen.

Die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen ist somit nicht nur ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft, sondern auch eine Chance für Eigentümer, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Besonders Mieter und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, durch den Einsatz von Balkonkraftwerken ihren Beitrag zu leisten. Wer rechtzeitig plant und sich über die Förderinstrumente informiert, kann die Herausforderungen der Solarpflicht erfolgreich meistern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf photovoltaik.info.