Neuer Aufsichtsrat der EGST: Frischer Wind für Steinfurt!
Am 18. Dezember 2025 wurde der Aufsichtsrat der Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH neu gewählt. Landrat Dr. Martin Sommer verabschiedete die ausgeschiedenen Mitglieder und stellte die neuen Kräfte vor.

Neuer Aufsichtsrat der EGST: Frischer Wind für Steinfurt!
Der 18. Dezember war ein bedeutender Tag für die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (EGST), denn an diesem Datum fand in Saerbeck die Staffelstabübergabe des Aufsichtsrats statt. Hier wurde nicht nur die frühere Besetzung verabschiedet, sondern auch ein neuer Aufsichtsrat gewählt, der frischen Wind in die Geschäfte bringen soll.
Landrat Dr. Martin Sommer, der auch als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats fungiert, ließ es sich nicht nehmen, Abschied von den ausgeschiedenen Mitgliedern zu nehmen. Besonders hervorzuheben sind Hans-Jürgen Streich von der FDP, der seit November 2009 im Aufsichtsrat tätig war, sowie Britta Hollinderbäumer und Nils Kockmann von Bündnis 90/Die Grünen, die seit November 2020 mit von der Partie waren. Hollinderbäumer, die bereits seit 2014 als Vertreterin agierte, hat ebenfalls ihren Platz im Gremium geräumt.
Der neue Aufsichtsrat
Nach der Verabschiedung folgte die Neuwahl des Aufsichtsrats, die nun mit schlagkräftigen Mitgliedern besetzt ist. Der neue Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| Name | Partei |
|---|---|
| Dr. Martin Sommer | Vorsitzender |
| Christoph Borgert | 1. stellvertretender Vorsitzender |
| Wilfried Grunendahl | CDU |
| Ingo Krabbe | CDU |
| Annegret Raffel | CDU |
| Barbara Drees-Löpmeier | 2. stellvertretende Vorsitzende, SPD |
| Gundula Grommé | SPD |
| Kai Brehe | Bündnis 90/Die Grünen |
| Albert Üffing | UWG |
| Larissa Bauland | Die Linke |
| Matthias Schade | AfD, vertreten von Rewi Namo |
Diese Neubesetzung verspricht nicht nur frische Ideen, sondern auch eine engagierte Auseinandersetzung mit aktuellen Herausforderungen der EGST. Mit Prof. Dr. Eckhard Finke von der FH Münster, der als Vertreter in den Aufsichtsrat wechselt, bleibt zudem eine erfahrene Stimme im Gremium.
Ein Blick auf die Unternehmensmitbestimmung
Ein wichtiger Aspekt der Unternehmensführung ist die Mitbestimmung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmerstimmen im Aufsichtsrat Gehör finden. Gerade in großen Unternehmen, zu denen die EGST zählt, wird diese gesetzlich verankerte Regelung immer relevanter. Es ist wesentlich, dass der Arbeitsdirektor gleichberechtigt im Vorstand vertreten ist, um die Interessen der Belegschaft zu wahren. Die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Gleichheit der Stimmen zu helfen, steht dabei klar im Vordergrund.
Die EGST befindet sich also nicht nur in einem Umbruch in der Gremienbesetzung. Auch die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden, steht im Fokus. Mitarbeitende der EGST informierten jüngst über den Stand der Projekte, was zeigt, dass Transparenz und Dialog im Unternehmen eine hohe Priorität haben.
Mit diesen Veränderungen will die EGST gut gerüstet in die Zukunft starten. In einer Branche, die ständig im Wandel ist, ist es unumgänglich, Schritt zu halten und sich den Herausforderungen proaktiv zu stellen.