In Nordrhein-Westfalen ist eine umfassende Ermittlung gegen eine Tätergruppe im Gang, die zwischen 2018 und 2025 einen Umsatzsteuerbetrug in Höhe von rund 25 Millionen Euro betrieben haben soll. Die Drahtzieher dieser kriminellen Machenschaften führten fingierte Autoverkäufe an Scheinfirmen im EU-Ausland durch. Diese Aktivitäten wurden kürzlich von den Steuerfahndern des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) aufgedeckt, die auch Durchsuchungen der Betriebe vornahmen. Zwei Hauptverantwortliche wurden bereits festgenommen und Haftbefehle vollstreckt. Zudem wurden Vermögensarreste in zweistelliger Millionenhöhe angeordnet. Der Betrieb war Teil eines größeren kriminellen Netzwerks, das den europäischen Binnenmarkt für Umsatzsteuerbetrug ausnutzte.

Die Ermittlungen deckten auf, dass Fahrzeuge, darunter luxuriöse Modelle von Mercedes und Lamborghini, im Inland gekauft und als innergemeinschaftliche Lieferungen ins europäische Ausland verkauft wurden. Diese Verkäufe sind von der Umsatzsteuer befreit, wodurch sich die Beschuldigten die Vorsteuer erstatten ließen. Die angeblichen Abnehmer im Ausland waren größtenteils Schein- und Briefkastenfirmen, die oft schnell vom Markt verschwanden. Manipulierte Lieferketten und Scheinrechnungen ermöglichten es zudem, dass für dasselbe Fahrzeug mehrfach Vorsteuer erstattet wurde. Insgesamt soll das Volumen der europaweiten Autoverkäufe etwa eine Milliarde Euro betragen haben. Zeitgleich zu den Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen fanden auch Maßnahmen in Bayern, Berlin, Brandenburg und sieben EU-Staaten statt, an denen über 1000 Einsatzkräfte beteiligt waren. Die Europäische Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen, die seit 2021 auf grenzüberschreitenden Steuerbetrug in der EU abzielen (Quelle).

Neue EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung

Um dem zunehmenden Umsatzsteuerbetrug in der EU entgegenzuwirken, sind zum Jahreswechsel neue EU-Transparenzvorschriften in Kraft getreten. Diese Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug unterstützen, der jährlich Milliardenverluste verursacht. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni betont die Bedeutung dieser neuen Vorschriften, die insbesondere den elektronischen Handel ins Visier nehmen. Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in der EU können Waren und Dienstleistungen verkaufen, ohne sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, was ein erhebliches Risiko für Steuerverluste darstellt.

Ab dem 1. Januar müssen Zahlungsdienstleister, die über 90 % der Online-Zahlungen in der EU verarbeiten, grenzüberschreitende Zahlungen überwachen. Ab dem 1. April sind sie zudem verpflichtet, Informationen über Zahlungsempfänger mit mehr als 25 grenzüberschreitenden Zahlungen pro Quartal an die EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Diese Daten werden in einer neuen europäischen Datenbank namens CESOP zentral erfasst und aggregiert, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Durch das Netzwerk Eurofisc, das zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug eingerichtet wurde, können die Informationen für nationale Maßnahmen genutzt werden, wie Auskunftsverlangen oder Prüfungen. Erste positive Effekte ähnlicher Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten zeigen das Potenzial dieser neuen Vorschriften (Quelle).

Koordinierte Maßnahmen in Deutschland

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat ebenfalls wichtige Aufgaben zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug übernommen. Die „Zentrale Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“ (KUSS) koordiniert die Prüfungsmaßnahmen der Landesfinanzbehörden und den Austausch von Informationen zwischen den Finanzverwaltungen im In- und Ausland. Das BZSt betreibt eine Datenbank zur bundesweiten Erfassung von Umsatzsteuerbetrugsfällen, auf die die Finanzämter online zugreifen können.

Um die Effektivität der Maßnahmen zu erhöhen, setzt das BZSt auch auf moderne Technologien. Eine intelligente Suchmaschine namens Xpider durchsucht das Internet nach Personen und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen anbieten. Die gefundenen Informationen werden regelmäßig an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet, um Steuerquellen zu erschließen und Wettbewerbsgerechtigkeit im Internet herzustellen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Aktivitäten basieren auf dem Finanzverwaltungsgesetz und der Verordnung (EU) über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Mehrwertsteuer (Quelle).