Im Kreis Unna wurden im Januar 2026 bemerkenswerte 101 Neubürgerinnen und Neubürger eingebürgert. Diese dreistellige Zahl ist in der Region eher selten und zeigt, dass die Einbürgerung ein wichtiges Thema für die lokale Gemeinschaft darstellt. Die meisten neuen Bürger stammen aus der Türkei, gefolgt von Russland, das mit 12 Neubürgern erstmals Syrien (10) als zweitgrößtes Herkunftsland abgelöst hat. Die Verteilung der Neubürger auf die Städte im Kreis zeigt sich wie folgt: Schwerte begrüßte 19 Neubürger, Bergkamen 18 und Kamen 16.
Die Einbürgerung in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt werden. Dazu gehören ein gewöhnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren, der Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Darüber hinaus müssen die Antragstellenden in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten und dürfen keine strafrechtlichen Verurteilungen aufweisen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind ausreichende Deutschkenntnisse, die auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden müssen, sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, die durch einen Einbürgerungstest belegt werden können.
Einbürgerungsprozess und Kosten
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen einige Schritte beachtet werden. Zunächst ist die Antragstellung erforderlich, die ab 16 Jahren selbst durchgeführt werden kann, während jüngere Antragsteller dies über ihre Eltern tun müssen. Es ist ratsam, ein Beratungsgespräch in der zuständigen Behörde in Anspruch zu nehmen, wo auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich sind. Die zuständigen Behörden sind unter anderem die Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde, die Jugendmigrationsdienste sowie die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.
Die Kosten für die Einbürgerung belaufen sich auf 255 Euro pro Person, während Minderjährige, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, eine Gebühr von 51 Euro zahlen. Diese Gebühren können in bestimmten Fällen, etwa bei niedrigem Einkommen oder wenn mehrere Kinder eingebürgert werden, reduziert oder in Raten gezahlt werden.
Einbürgerungstest und Integration
Ein zentraler Bestandteil des Einbürgerungsprozesses ist der Einbürgerungstest, der 33 Fragen aus den Bereichen Demokratie, Geschichte und Gesellschaft umfasst. Die Testteilnehmenden haben 60 Minuten Zeit, um mindestens 17 richtige Antworten zu geben. Die Anmeldung erfolgt bei den Prüfstellen des BAMF, und die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Zur Vorbereitung auf diesen Test stehen im Online-Testcenter interaktive Übungen zur Verfügung, und viele Bundesländer bieten Vorbereitungskurse an. Ein erfolgreich absolvierter Integrationskurs kann ebenfalls als Nachweis für die notwendigen Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung anerkannt werden.
Die Einbürgerung ist nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Integrationspolitik in Deutschland. In den letzten Jahren verzeichnete Deutschland einen Anstieg der Einbürgerungen, der bis 2024 einen Höchststand von knapp 300.000 Einbürgerungen erreichen soll. Ein großer Teil dieses Anstiegs ist auf geflüchtete Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan zurückzuführen, die mittlerweile die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Diese Entwicklung zeigt, dass viele Geflüchtete die deutsche Staatsangehörigkeit als Schlüssel zu einer gesicherten Zukunft ansehen.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die 2024 in Kraft tritt, wird die Einbürgerung weiter erleichtern, gleichzeitig aber die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung verschärfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf die Einbürgerungszahlen und die Integration von Neubürgern im Kreis Unna auswirken werden. In der Zwischenzeit bleibt die Einbürgerung ein bedeutendes Thema, das sowohl für die Neubürger als auch für die einheimische Bevölkerung von großer Relevanz ist.
Für weiterführende Informationen zur Einbürgerung und den damit verbundenen Voraussetzungen können Interessierte die Informationen des BAMF konsultieren oder die Berichte über Einbürgerungen auf der Seite des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) durchlesen.