Weihnachtsamnestie: 200 Gefangene feiern Freiheit in NRW!

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In Nordrhein-Westfalen wurden 200 Gefangene durch die Weihnachtsamnestie 2025 vorzeitig entlassen, während der Trend rückläufig ist.

In Nordrhein-Westfalen wurden 200 Gefangene durch die Weihnachtsamnestie 2025 vorzeitig entlassen, während der Trend rückläufig ist.
In Nordrhein-Westfalen wurden 200 Gefangene durch die Weihnachtsamnestie 2025 vorzeitig entlassen, während der Trend rückläufig ist.

Weihnachtsamnestie: 200 Gefangene feiern Freiheit in NRW!

In der Vorweihnachtszeit gibt es auch in Nordrhein-Westfalen ein besonderes Highlight: die alljährliche Weihnachtsamnestie. Wie das NRW-Justizministerium in Düsseldorf auf Anfrage der dpa mitgeteilt hat, wurden insgesamt 200 Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Weihnachtsamnestie ermöglicht es, die festlichen Tage im Kreise ihrer Familien zu verbringen und dient zugleich der Resozialisierung der Straftäter, die sich gut geführt haben. Den Gefangenen wird damit eine Chance auf einen Neuanfang gegeben, wie n-tv berichtet.

In diesem Jahr haben allerdings sieben Gefangene ihre Freilassung abgelehnt. Individuelle Gründe wie der Wunsch, eine Ausbildung innerhalb der Justizvollzugsanstalt abzuschließen, haben zu dieser Entscheidung geführt. Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt einen rückläufigen Trend bei der Zahl der Entlassenen: 2024 waren es 248, 2023 hingegen 322. Mögliche Ursachen für diesen Rückgang könnten die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen bei nicht gezahlten Geldstrafen, die Legalisierung von Cannabis oder die Möglichkeit, durch Arbeit im Gefängnis die Haftzeit zu verkürzen, sein.

Statistik der Entlassungen

Ein Blick auf die landesweiten Zahlen zeigt, dass Nordrhein-Westfalen in der Weihnachtszeit die meisten vorzeitigen Entlassungen im Vergleich zu anderen Bundesländern verzeichnet. Während in Baden-Württemberg mehr als 160 Gefangene entlassen wurden, waren es in Hessen 104 und in Berlin 97. Komplett anders sieht es in Bayern aus, wo keine Häftlinge begnadigt wurden. So kommt es, dass bundesweit über 800 Straftäter von der Weihnachtsamnestie profitieren können, wie wa.de feststellt.

Voraussetzungen für die Amnestie

Die vorzeitige Entlassung unterliegt bestimmten Bedingungen. In erster Linie muss das Verhalten des Gefangenen während der Haftzeit einwandfrei sein. Zudem wird nur berücksichtigt, wer eine Haftzeit von maximal zwei Jahren hat und deren regulärer Entlassungstermin zwischen dem 13. November und dem 2. Januar liegt. Besonders zu beachten ist, dass Straftäter, die Sexualdelikte begangen haben oder bereits eine Abschiebung angekündigt wurde, von dieser Regelung ausgeschlossen sind.

Die Weihnachtsamnestie ist Teil einer langen Tradition in vielen christlich geprägten Staaten, die in Deutschland von den einzelnen Bundesländern geregelt wird. In fast allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Hamburg, wird jährlich eine solche Amnestie gewährt, wie der Überblick auf Wikipedia zeigt. Die Zielsetzung dieser Regelungen liegt in der Hoffnung, den Gefangenen nicht nur das Feiern mit ihren Familien zu ermöglichen, sondern auch das Gefängnispersonal zu entlasten.

Alles in allem stellt die Weihnachtsamnestie in Nordrhein-Westfalen eine wohltuende Geste in der kalten Jahreszeit dar und bietet den bereitwilligen Gefangenen die Möglichkeit, einen Schritt in eine neue Zukunft zu wagen.