In den letzten Tagen hat die Geflügelpest, auch bekannt als H5N1, in unserer Region für erhöhte Alarmbereitschaft gesorgt. Am Freitag, den 14. November 2025, wurde die Krankheit in drei Geflügelhaltungen in Geldern und Kevelaer im Kreis Kleve offiziell festgestellt. Dies führte zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, die nun auch den Kreis Wesel betreffen, konkret die Gemeinden Sonsbeck und Alpen sowie die Stadt Kamp-Lintfort. Dies berichtet die Niederrhein Nachrichten.

Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen hierfür werden nun am Samstag um Mitternacht in Kraft treten. Eine interaktive Karte zur Einsicht der Zonen ist unter diesem Link verfügbar. Tierhalter sollten ihren Betrieb unbedingt beim zuständigen Veterinäramt anmelden, alle Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge von Geflügel sorgfältig führen und bei Verlusten die Ursachen klären lassen. Dies ist laut der Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung wichtig, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Zusätzliche Maßnahmen und Risiken

Der amtstierärztliche Dienst des Kreises Wesel wird in den folgenden Wochen verschiedene Betriebe in den neuen Zonen überprüfen, insbesondere anhand von Risikokriterien. Die Situation wird als ernst eingeschätzt, da bereits drei verendete Wildgänse aus den Gemeinden Schermbeck, Voerde und Hünxe das H5N1-Virus aufwiesen. Des Weiteren sind weitere Wildvögel im Kreis Wesel derzeit in Untersuchung, und das Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest in bestehende Bestände ist äußerst hoch.

Mit einem Anstieg der Nachweise wird gerechnet, besonders im Hinblick auf die ausgesprochen verletzlichen Wildvögel – ein Umstand, den auch das RND berichtet. Das Friedrich-Loeffler-Institut verzeichnet derzeit eine frühzeitige und intensive Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland. Besonders betroffen sind Nord- und Ostdeutschland, wo bereits mehr als 500.000 Vögel getötet werden mussten, um die Seuche einzudämmen.

Handlungsbedarf für Geflügelhalter

Das Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter, die als Aufstallungspflicht und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Es wird empfohlen, den direkten Kontakt zu Wildvögeln um jeden Preis zu vermeiden und Futter sowie Einstreu zu schützen. Zudem sollten Hobbyhalter ihre Tiere aufmerksam beobachten und verdächtige Symptome wie Apathie, Futterverweigerung oder Atemprobleme sofort dem Veterinäramt melden.

Für diejenigen, die gewerblich mit Geflügel arbeiten, sind umfassende Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Dazu gehört die Nutzung von spezifischer Schutzkleidung, die nach Gebrauch sofort gereinigt werden muss, sowie Dokumentationen über die Tierhaltung. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist nicht nur im Interesse der Tiergesundheit, sondern auch zum eigenen Schutz der Halter wichtig.

Die Situation rund um die Geflügelpest bleibt angespannt und erfordert von allen Beteiligten erhöhte Vorsicht und präventive Maßnahmen. Weitere Informationen sind auf den Websites der Kreise Wesel und Kleve abrufbar: Kreis Wesel und Kreis Kleve.