Am Donnerstag fand im Landgericht Koblenz der fünfte Verhandlungstag im Fall eines Tötungsdelikts in Gimmigen statt. Der Sitzungssaal 128 war gut gefüllt, als Vorsitzender Richter Rupert Stehlin die Sitzung eröffnete. Im Mittelpunkt stand das Gutachten von Dr. med. Gerhard Buchholz, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde und auf den Gerichtsakten und den Eindrücken aus dem Prozess basierte, da der Angeklagte Matthias K. nicht mit dem Gutachter sprechen wollte. Laut dem Gutachten zeigten sich keine Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen oder Suchtprobleme, jedoch wurde eine emotionale seelische Erschütterung infolge einer Trennung festgestellt.

Schockierend blieb der Suizidversuch des Angeklagten im April 2024, bei dem er 400 ml Methanol konsumierte, um seine Ex-Frau möglicherweise zur Rückkehr zu bewegen. Dies wirft ein Licht auf die traurige Situation des Angeklagten, der nach einem Streit mit der Getöteten, Anna, offenbar in Rage geriet und ein Messer zur Tat nahm. Doch diese Aussage wurde von den Experten als unglaubwürdig gewertet.

Vorwürfe und Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dabei wird die Grausamkeit der Tat besonders hervorgehoben: Anna wurde mit insgesamt 17 Messerstichen getötet, was die Nebenklage als systematische Vernichtung des Opfers bezeichnet. Der Vorwurf basiert auf habgierigen und niedrigen Beweggründen sowie der Heimtücke, die in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches für die Definition von Mord entscheidend sind. Im Gegensatz dazu plädiert die Verteidigung trotz der nicht bestrittenen Tat auf Totschlag und verweist darauf, dass das tatsächliche Motiv unklar bleibe.

Während der Verteidigung in der Verhandlung wurde betont, dass es an Beweisen für Habgier mangele. Der Angeklagte gestand und zeigte sich am Ende reuig, entschuldigte sich bei den Betroffenen. Das Urteil in diesem aufsehenerregenden Prozess wird am Dienstag, den 24. Februar 2026, erwartet.

Ein Blick auf Tötungsdelikte in Deutschland

Solche Strafprozesse sind nicht an der Tagesordnung, überraschend ist die relativ hohe Aufklärungsrate bei Mord. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 285 Menschen ermordet, was einen Rückgang im Vergleich zu den frühesten 2000er-Jahren darstellt. Dies sind nur etwa 0,9 Fälle pro 100.000 Einwohner jährlich, was sie im internationalen Vergleich eher harmlos erscheinen lässt. Die häufigsten Mordmerkmale sind Habgier, niedrige Beweggründe oder Heimtücke, während Totschlag gemäß Paragraf 212 des StGB geahndet wird, wenn kein Mordmerkmal vorliegt.

Angesichts der hohen Aufklärungsquote von etwa 98 Prozent der vollendeten Morde im Jahr 2024 ist die Gesellschaft an sich eigentlich nicht in ständiger Gefahr. Doch die Tragödien hinter diesen Zahlen, wie im aktuellen Fall, zeigen, dass das Thema weitreichende emotionale und psychologische Dimensionen hat, die nicht zu vernachlässigen sind. Der verworrene Prozess rund um Matthias K. ist nur eine von vielen Geschichten, die das vorherrschende Bild von Tötungsdelikten prägen.

Die anhaltende Diskussion über die Gründe und Motive hinter solchen schwerwiegenden Delikten wird sicherlich auch weiterhin die Gemüter beschäftigen und aufzeigen, wie wichtig präventive Maßnahmen sind, um derartige Taten zu vermeiden.

blick-aktuell.de und gerichtsalltag.de liefern weitere wertvolle Einblicke in die Thematik, während statista.com eine spannende Übersicht über Tötungsdelikte in Deutschland bietet.