Im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Alzey-Worms fand kürzlich eine besondere Ehrung statt: Zwei langjährige Mitarbeitende wurden für ihre Verdienste im öffentlichen Dienst ausgezeichnet. Landrat Heiko Sippel würdigte das Engagement und die Treue der Mitarbeitenden, die über viele Jahre hinweg zur Stabilität und Qualität der Verwaltung beigetragen haben. Diese Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung ihrer Arbeit, sondern auch ein Zeichen für die Wertschätzung, die der öffentliche Dienst seinen Angestellten entgegenbringt.
Die erste Geehrte, Bettina Schmahl, wurde für beeindruckende 40 Jahre im öffentlichen Dienst ausgezeichnet. Ihre Karriere begann 1985 als Protokollführerin am Landgericht Mainz, bevor sie im Justizministerium in Mainz tätig wurde. 1990 wechselte sie zur Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms und ist seit 1997 als Sekretärin am Gymnasium am Römerkastell tätig. Tanja Schäfer, die stellvertretende Schulleiterin, bezeichnete das Sekretariat als „Herzstück der Schule“. Landrat Sippel betonte die zentrale Bedeutung des Sekretariats für den Schulbetrieb und überreichte Schmahl eine Urkunde von Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Ein weiteres Jubiläum im öffentlichen Dienst
Der zweite Geehrte, Mathias Schwürzinger, feierte sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Als Architekt im Gebäudemanagement trat er 2002 als Bezirkssachbearbeiter in der Bauaufsicht der Kreisverwaltung ein und ist seit 2008 im Gebäudemanagement tätig. Schwürzinger engagiert sich zudem seit 2021 im Personalrat. André Merker, der Vorsitzende des Personalrats, hob Schwürzingers empathische und hilfsbereite Art hervor und betonte sein großes Fachwissen im Bereich Arbeitsschutz und Gefahrenbeurteilung. Auch ihm wurde eine Urkunde als Anerkennung für sein langjähriges Wirken überreicht.
Beide Jubilare können sich über ein Jubiläumsgeld freuen, das im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt ist. Nach 25 Jahren im Dienst erhalten die Mitarbeitenden 350 Euro, nach 40 Jahren sogar 500 Euro. Diese Regelung gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, die das Jubiläumsgeld in voller Höhe erhalten. Darüber hinaus steht ihnen anlässlich ihres Jubiläums ein zusätzlicher Tag Sonderurlaub zu. Diese Regelungen sind im TVöD, insbesondere in den §§ 23 und 29, festgehalten und sollen die langjährige Treue und das Engagement der Beschäftigten honorieren.
Wertschätzung im öffentlichen Dienst
Das Jubiläumsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung, die bei Erreichen von 25 oder 40 Jahren Beschäftigungszeit erfolgt. Die Berechnung der Beschäftigungszeit berücksichtigt die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt wurde, auch wenn es Unterbrechungen gab. Zeiten eines Sonderurlaubs zählen nicht, es sei denn, der Arbeitgeber hat ein dienstliches Interesse anerkannt. Diese Regelungen fördern die Bindung der Mitarbeitenden an ihren Arbeitgeber und würdigen die stetige Arbeit im öffentlichen Dienst.
Insgesamt zeigt die Ehrung der beiden Mitarbeitenden, wie wichtig die Wertschätzung von langjährigem Engagement im öffentlichen Dienst ist. Sie sind nicht nur ein Teil der Verwaltung, sondern tragen aktiv zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region Alzey-Worms bei. Für weitere Informationen zu den Jubiläumsgeldern und den entsprechenden Regelungen können Interessierte die Quellen hier und hier einsehen.