Die Führerscheinstelle des Landkreises Alzey-Worms wird ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 mittwochs ihre Pforten schließen. An diesen Tagen bleibt das Amt ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Das teilt die Alzeyer Zeitung mit. Kunden haben allerdings die Möglichkeit, ihre Anliegen per E-Mail an fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de einzureichen. Der Grund für diese Maßnahme ist ein hohes Arbeitsaufkommen, bedingt durch die zahlreichen Anträge zur Umstellung alter Kartenführerscheine auf neue, fälschungssichere EU-Führerscheine.

Könnte es also sein, dass viele von uns bald einen neuen Führerschein in der Brieftasche haben? Ja, denn es besteht eine Umtauschpflicht für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 erfolgen, um die Gültigkeit zu bewahren. Wer bis dahin die Frist verstreichen lässt, riskiert, dass sein Führerschein ungültig wird, so die Informationen von Kreisverwaltung Alzey-Worms.

EU-Kartenführerschein – Die Vorteile

Der neue EU-Kartenführerschein hat die handliche Größe einer Scheckkarte und ist in der gesamten EU gültig. Praktisch, oder? Die Umstellung auf diesen neuen Führerschein wurde bereits seit dem 1. Januar 1999 ermöglicht, doch nun stehen viele vor der Herausforderung, ihre alten Lappen zu erneuern. Zudem sind aktuelle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ab Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Danach heißt es wieder: Da liegt was an!

Für den Umtausch werden einige Unterlagen benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Besondere Aufmerksamkeit sollten Inhaber von Papierführerscheinen schenken, denn hier ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich, sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde.

Umtauschfristen im Detail

Die Fristen für den Umtausch werden von Jahr zu Jahr strenger, und hier sollte jeder genau hinschauen:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999-2001 bis 19. Januar 2026
2002-2004 bis 19. Januar 2027
2005-2007 bis 19. Januar 2028
2008 bis 19. Januar 2029
2009 bis 19. Januar 2030
2010 bis 19. Januar 2031
2011 bis 19. Januar 2032
2012-18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033

Wie man sieht, können von der Umtauschpflicht auch Führerscheine betroffen sein, die bereits älteren Datums sind. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass bei nicht fristgerechtem Umtausch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro droht. Ein Blick auf die Seite der Bundesregierung gibt weitere Einblicke in die Regularien.

Zusammengefasst ist es also höchste Zeit, dem alten Führerschein den Abschied zu bereiten und sich um die notwendigen Schritte zur Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein zu kümmern. Wer sich zeitig bei der Führerscheinstelle meldet, hat dann alles ganz schnell erledigt und kann ohne Bedenken Sportwagen oder Kleintransporter steuern – ganz egal wohin die Reise geht!