In Bad Kreuznach ist eine lebhafte Diskussion um die neuen Parkgebühren entbrannt. Ausgelöst durch regionale Presseberichte, hat die Stadtverwaltung am 19. Februar 2026 klargestellt, dass die Entscheidungen des Stadtrats zur Erweiterung der Bewirtschaftung rechtmäßig sind. Diese Entscheidungen stehen im Einklang mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und erlauben es der Stadtverwaltung, Gebührenordnungen für den öffentlichen Raum zu erlassen. Interessant ist, dass die Erhebung von Parkgebühren nicht an neue Parkverbote gebunden ist; vielmehr wurden bestehende Parkregelungen nicht verändert, sondern um gebührenpflichtige Bereiche erweitert.
Die Stadt hat das Recht, Gebühren zu erheben, wo das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen zulässig ist. Dabei stützt sich die Erhebung der Parkgebühren auf Paragraf 6a des StVG. Die Einführung der Gebührenpflicht in markierten Bereichen erfolgt, ohne dass neue Parkverbote erlassen wurden. Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Einnahmen aus den Parkgebühren nicht vollständig an die Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK) fließen. Stattdessen verbleibt ein Teil der Gebühreneinnahmen direkt bei der Stadt, die zudem die Hoheit über die Festlegung der Gebührenhöhe hat.
Die neuen Gebühren und ihre Hintergründe
Die Stadt Bad Kreuznach hat die Parkgebühren erheblich erhöht, was jährlich rund 2,7 Millionen Euro einbringen soll. Der Beschluss erfolgte am 27. Mai 2025 mit breiter Mehrheit im Stadtrat. Hintergrund dieser Maßnahme sind finanzielle Verluste der städtischen Bäder, die ursprünglich durch die geplante Einführung einer Bettensteuer ausgeglichen werden sollten. Diese hätte etwa eine Million Euro netto jährlich eingebracht, wurde jedoch nach Lobbyarbeit des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA verworfen.
Die neuen Parkgebühren werden auf bisher kostenlosen Flächen eingeführt, wie beispielsweise der Pfingstwiese oder der Heinrichstraße. Für das Parken auf der Straße steigen die Gebühren von 3 Euro auf 4,10 Euro für zwei Stunden. Die operative Umsetzung der neuen Gebühren liegt bei der BGK. Kritiker im Stadtrat äußern Bedenken über den Einfluss des DEHOGA und die Prioritäten der Stadt, während die DEHOGA sich über das Ausbleiben der Bettensteuer freut.
Ein umfassendes Parkraumkonzept
Die Stadt Bad Kreuznach plant zudem ein umfassendes gesamtstädtisches Parkraumkonzept, das Stadtentwicklung, Umweltaspekte und Verdrängungseffekte berücksichtigt. Ziel dieses Konzeptes ist es, eine ausgewogene Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Seit Anfang des Jahres bietet die Stadt zudem Dauertickets für regelmäßige Parkplatznutzer an. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Gemeinden mehr Spielraum bei der Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen gibt und die Leichtigkeit sowie Sicherheit des Verkehrs berücksichtigt.
Die neue StVO erlaubt es Gemeinden, Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, auch ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Dies könnte in Zukunft auch die Gebühren für das Bewohnerparken betreffen, die seit Juni 2020 erhöht werden können. Die Unklarheiten über die Berücksichtigung von Fahrrädern und die Möglichkeit gebührenfreier Lastenrad-Parkplätze bleiben jedoch weiterhin bestehen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Bad Kreuznach mit den neuen Parkgebühren und dem geplanten Parkraumkonzept versucht, finanzielle Stabilität zu erreichen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Bürger:innen und Gäste gerecht zu werden. Diese Entwicklungen werden sowohl von der Stadtverwaltung als auch von den Bürger:innen aufmerksam verfolgt, während die Stadt daran arbeitet, Vertrauen zurückzugewinnen und die Infrastruktur zu verbessern.
Für weitere Informationen zu den Parkgebühren in Bad Kreuznach können Sie die detaillierte Erklärung der Stadtverwaltung auf byc-news.de nachlesen und die Hintergründe zur Entscheidung im Stadtrat auf antenne-kh.de erkunden.