Die Diskussion um die Parkgebühren in Bad Kreuznach sorgt derzeit für mächtig Wirbel in der Stadt. byc-news.de berichtet, dass die Stadtverwaltung am 19. Februar 2026 klargestellt hat, dass die Beschlüsse des Stadtrates zur Erweiterung der Parkbewirtschaftung rechtmäßig sind. Die Entscheidungen stehen im Einklang mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Besonders im Fokus steht, dass die Stadt die Hoheit zur Festlegung von Gebührensätzen hat und diese in markierten Bereichen erheben kann, in denen das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen zulässig ist.
Für viele Bürger und Nutzer öffentlicher Parkplätze kommt die Neuerung nicht überraschend. Ihen wird in Rechnung gestellt, dass die Parkgebühren auf zuvor kostenlosen Flächen wie beispielsweise der Pfingstwiese, der Heinrichstraße, der Ringstraße und dem Bahnhof Bad Münster spürbar steigen werden. Die Stadt rechnet damit, jährlich rund 2,7 Millionen Euro aus den neuen Regelungen einzunehmen. Diese Entscheidung fiel bereits am 27. Mai 2025 mit einer breiten Mehrheit im Stadtrat, wie antenne-kh.de berichtet. Ursprünglich war eine Bettensteuer in Planung, die jedoch aufgrund des Einflusses des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA verworfen wurde.
Ein umfassendes Parkraumkonzept
Die Stadtverwaltung widerspricht den Behauptungen, dass diese neuen Gebühren an neue Parkverbote gekoppelt seien. Vielmehr wurde die bestehende Regelung um gebührenpflichtige Bereiche erweitert, ohne dass eine grundsätzliche Veränderung der Parkregelungen stattfand. Rechtsamt und Ordnungsamt waren in den Entscheidungsprozess eingebunden, wobei das Rechtsamt vertragliche Details thematisierte, jedoch die grundsätzliche Erhebung der Parkgebühren nicht beanstandete. Zudem plant die Stadt ein umfassendes Parkraumkonzept, das städtebauliche und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt, um eine ausgewogene Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu finden.
Für regelmäßige Parknutzer bietet die Stadt seit Anfang des Jahres Dauertickets an, um die neuen Gebühren aufzufangen. Diese Maßnahme könnte besonders für Anwohner von Interesse sein, die aufgrund der neuen Regelungen eventuell ihre Parkplatzsituation überdenken müssen. Eine neue Novelle der Straßenverkehrsordnung erlaubt zudem, dass Anwohner:innen auch ohne nachgewiesenen Parkraummangel ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, basierend auf einem städtebaulichen Konzept. Laut adfc.de können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Die Reaktionen auf die neuen Gebühren
Die Einführung dieser Parkgebühren und die gleichzeitige Erhöhung der Tourismusabgabe auf 3,50 Euro stoßen auf gemischte Reaktionen. Die Tourismusabgabe, die Vorteile für Gäste wie freie Fahrt mit Bus und Bahn sowie Ermäßigungen für lokale Angebote bietet, könnte die Stadt in einer besseren finanziellen Lage halten, während die neuen Parkgebühren durch ihre Höhe an vielen Stellen kritisiert werden. Kritiker im Stadtrat äußerten Bedenken über den Einfluss des DEHOGA und die Prioritäten, die bei diesen Entscheidungen gesetzt werden, woraufhin auch die Bürger dazu aufgerufen werden, ihre Meinung zu äußern und verstärkt auf die Änderungen zu reagieren.
Die Stadt steht nun vor der Herausforderung, sowohl die Infrastruktur zu verbessern als auch das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation im Bereich der Parkgebühren entwickeln wird und welche Alternativen möglicherweise weiterhin geprüft werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Bad Kreuznach einen klaren Kurs in Richtung einer finanziellen Konsolidierung verfolgt, wobei die Verwaltung und der Stadtrat darauf abzielen, die Einwohner nicht über Gebühr zu belasten, sondern gleichzeitig neue Einnahmequellen zu erschließen. Bei den geplanten Maßnahmen ist das Mitwirken der Bürger und die akkurate Umsetzung der neuen Regelungen entscheidend für ihren langfristigen Erfolg.