Am 13. Juni 2025 bringt der DGB Rheinland-Pfalz/Saarland erfreuliche Nachrichten für alle, die sich für die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung interessieren. Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Betriebsräten an aktuelle Herausforderungen wie Künstliche Intelligenz und den klimagerechten Umbau der Wirtschaft anpassen soll. Dies wurde mit einem klaren Votum des Saarlandes unterstützt, wie rheinland-pfalz-saarland.dgb.de berichtet.

Der DGB hebt die Notwendigkeit eines erweiterten Mitbestimmungsmodus hervor und betont, dass gemeinsames Handeln sowie zeitgemäße Mitbestimmungsrechte als zentrale Hebel für Vertrauen im Wandel fungieren. So könnte der Weg für eine Stärkung der Demokratie und Wettbewerbsfähigkeit geebnet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung die Initiative der Länder aufgreift und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zügig umsetzt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind bereit, diesen Umsetzungsprozess aktiv und konstruktiv zu begleiten.

Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt rasant. Bereits im Januar 2019 legte der DGB ein wegweisendes Impulspapier vor, das unter dem Titel „Künstliche Intelligenz und die Arbeit von morgen“ die betriebliche Gestaltung von KI-Anwendungen thematisiert. Es schlägt das Konzept „Gute Arbeit by design“ vor, das ein vorausschauendes Vorgehen bei der Integration von autonomen Softwaresystemen verlangt, wie auf dgb.de zu lesen ist.

Ein solcher breiter Beteiligungsprozess soll sicherstellen, dass schon in der Konzeptionsphase von KI-Systemen wichtige Zielsetzungen definiert werden. Dabei wird auch die Folgenabschätzung als wichtiger Bestandteil hervorgehoben. Das Konzeptpapier „Künstliche Intelligenz für Gute Arbeit“ konkretisiert diese Ansätze weiter und zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den verantwortungsbewussten Einsatz von KI zu schaffen.

Regulierungen und Mitbestimmung im KI-Einsatz

Im Sommer 2025 wird die europäische KI-Verordnung wirksam, die grundlegende Standards für den sicheren und transparenten Betrieb von KI-Systemen festlegt. Diese neuen Bestimmungen bieten eine Möglichkeit, die Grundrechte und Interessen aller Beschäftigten zu schützen. Unter tbs-nrw.de erfahren wir, dass Betriebs- und Personalräte hierbei eine Schlüsselrolle spielen, indem sie die Einhaltung dieser Regelung im Unternehmen überwachen.

Ein besonderer Augenmerk gilt den als hochriskant eingestuften KI-Systemen, die weitreichende Entscheidungskompetenzen bei der Bewertung und Empfehlung von Mitarbeitenden haben. Ab August 2027 sind Betreiber dieser Systeme verpflichtet, umfassende Informationen zur Funktionsweise sowie eine Grundrechte-Folgenabschätzung bereitzustellen. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass auch beim Einsatz von KI der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität hat und die Mitbestimmungsrechte gestärkt werden.

Insgesamt betrachtet, zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass es dringend notwendig ist, die Weichen für eine zukunftsfähige Arbeitswelt zu stellen. Betriebsräte stehen hier nicht nur vor Herausforderungen, sondern können auch aktiv dazu beitragen, dass Innovationen in Einklang mit guten Arbeitsbedingungen und sozialer Verantwortung stehen.