Am 22. März 2026 stehen die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz an. Rund 3,2 Millionen wahlberechtigte Personen, darunter etwa 310.000 Menschen mit Behinderungen, sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, gut informiert sind, wurde eine neue Broschüre in Leichter Sprache erstellt. Diese Initiative stammt von der Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und soll eine barrierefreie Information zur Teilnahme an der Wahl bieten. Sozialministerin Dörte Schall hebt die Bedeutung der Information und der politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen hervor. Die Broschüre erklärt grundlegende Aspekte wie die Rechte der wahlberechtigten Personen und den Ablauf der Stimmabgabe, einschließlich Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und dem Besuch des Wahlraums. Mehr dazu hier.
Die Broschüre ist Teil einer breiteren Initiative, die auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen während der Wahl umfasst. Der Landeswahlleiter hat zwei Wochen vor der Wahl spezielle Informationen über Rechte und Hilfsangebote veröffentlicht. Auf der Internetseite www.wahlen.rlp.de/barrierefrei finden Wahlberechtigte Informationen zur Barrierefreiheit bei Wahlen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, die Teilnahme an demokratischen Wahlen für alle zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen können bei der Stimmabgabe Unterstützung von Vertrauenspersonen in Anspruch nehmen, was sicherstellt, dass ihre Wünsche erfüllt werden. Zudem stehen spezielle Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte zur Verfügung, um die Stimmabgabe zu erleichtern.
Wichtige Informationen zur Barrierefreiheit
Die Broschüre zur Landtagswahl in leichter Sprache informiert nicht nur über den Wahlprozess, sondern erklärt auch die Arbeit des Landtags in verständlicher Form. Die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen wird durch die Bereitstellung von Stimmzetteln aus allen Wahlkreisen, die dem Landesblindenverband übergeben wurden, weiter gestärkt. Darüber hinaus wird die Barrierefreiheit der Wahlräume auf den Wahlbenachrichtigungen vermerkt, wobei die Kommunen für die Auswahl und Einrichtung der Wahlräume verantwortlich sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die Barrierefreiheit nicht immer gewährleistet werden kann, insbesondere in kleineren Gemeinden, weshalb die Briefwahl als alternative Möglichkeit zur Stimmabgabe zur Verfügung steht. Laut den aktuellen Statistiken besitzen rund 322.000 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Schwerbehindertenausweis.
Die politische Teilhabe ist ein zentrales Grundrecht für alle Menschen, unabhängig von Behinderung oder Unterstützungsbedarf. In Deutschland gilt seit dem 16. Mai 2019 ein inklusives Wahlrecht, das sicherstellt, dass Menschen aufgrund einer Behinderung nicht von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Dies schließt auch Personen mit rechtlicher Betreuung ein, die sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl ihr Stimmrecht uneingeschränkt ausüben können. Materialien in Leichter Sprache und verschiedene Initiativen, die sich für die politische Teilhabe stark machen, tragen dazu bei, die Wahlvorbereitung für alle zugänglicher zu gestalten. Die Lebenshilfe und andere Organisationen stellen Informationen bereit, die verständlich und barrierefrei sind. Lesen Sie hier mehr über inklusive Wahlen.





