Vogelgrippe im Donnersbergkreis: Starke Maßnahmen für Geflügelhalter!

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Im Donnersbergkreis wurde Vogelgrippe in mehreren Kranichen nachgewiesen. Stallpflicht und Sicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen.

Im Donnersbergkreis wurde Vogelgrippe in mehreren Kranichen nachgewiesen. Stallpflicht und Sicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen.
Im Donnersbergkreis wurde Vogelgrippe in mehreren Kranichen nachgewiesen. Stallpflicht und Sicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen.

Vogelgrippe im Donnersbergkreis: Starke Maßnahmen für Geflügelhalter!

In den letzten Wochen hat die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, im Donnersbergkreis für Aufregung gesorgt. Wie die Rheinpfalz berichtet, wurden kürzlich Fälle des Virus bei mehreren Kranichen nachgewiesen, die in der Region gefunden wurden. Insbesondere ein Kranich, der am 24. Oktober in der Höringer Gemarkung entdeckt wurde, hat die Gesundheitsbehörden alarmiert.

Nach aktuellen Informationen sind auch weitere infizierte Kraniche in Imsbach und Kalkofen entdeckt worden. Die Testergebnisse von zwei weiteren Vögeln stehen allerdings noch aus. Glücklicherweise sind die Hausgeflügelbestände im Kreis bis jetzt nicht betroffen, was den betroffenen Züchtern Hoffnung gibt. Allerdings bleibt die Stallpflicht für Hausgeflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel weiterhin bestehen.

Strenge Sicherheitsmaßnahmen

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, müssen die Sicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden. So ist es verpflichtend, dass Geflügel und andere Vögel nur in geschlossenen Ställen gehalten werden. Ausnahmen gelten lediglich für spezielle Vorrichtungen mit gesicherter Abdeckung und Seitenbegrenzung. Auch Vogelausstellungen sowie Märkte oder Börsen sind untersagt, selbst wenn sie bereits genehmigt wurden.

Das Veterinäramt fordert außerdem, dass Ställe nur in Schutzkleidung betreten werden und dass Futter, Einstreu sowie Geräte vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass Wasser für die Tränken unzugänglich für Wildvögel sein muss.

Wichtige Kontaktinformationen

Ein sehr wichtiger Aspekt während dieser kritischen Zeit ist, dass Todesfälle bei Vögeln dem Veterinäramt gemeldet werden müssen. Die Bürger sind angehalten, kranke oder tote Vögel in freier Wildbahn nicht anzufassen oder mitzunehmen. Im Fall von Funden sollte sofort Kontakt mit dem Veterinäramt aufgenommen werden. Hier stehen die Experten bereit, um weitere Informationen zu geben und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zu erläutern.

Für Fragen können die zuständigen Stellen unter Telefon 06352 710-208 oder per E-Mail unter vet-agrar@donnersberg.de erreicht werden.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, diese Hinweise zu beachten, um die Gesundheit von Hausgeflügel und Wildvögeln zu schützen. Ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein kann helfen, die drohende Gefahr einzugrenzen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.