In Rheinland-Pfalz steht die Landtagswahl 2026 vor der Tür, und viele Wählerinnen und Wähler werden erneut die Möglichkeit haben, per Briefwahl zu wählen. Bei der letzten Landtagswahl 2021 nutzten bereits zwei Drittel der Wahlberechtigten diese bequeme Option. Während die Vorbereitungen für die bevorstehende Wahl in vollem Gange sind, gibt es einige wichtige Informationen, die alle Stimmberechtigten kennen sollten.
Ab dem 2. Februar 2026 können die Wahlberechtigten in Neustadt ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Hierfür ist ein persönlicher Besuch im Rathaus erforderlich, wo ein Briefwahlbüro geöffnet ist. In Ludwigshafen hingegen können die Antragsteller seit Dienstag ihre Briefwahlunterlagen online oder per E-Mail beantragen. Ab dem 23. Februar 2026 sind auch persönliche Anträge im Briefwahlbüro möglich. Für die Städte Speyer und Landau ist eine Wahlbenachrichtigung nötig, um die Briefwahlunterlagen anzufordern. In Speyer werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 20. Februar 2026 verschickt, in Landau ab dem 23. Februar 2026.
Wichtige Fristen und Antragsmöglichkeiten
Für alle, die am Wahltag, dem 22. März 2026, verhindert sind, gilt: Sie können bis zum 20. März 2026 um 15:00 Uhr einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde stellen. Dieser Antrag kann mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Alternativ kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden, um die Unterlagen zu beantragen. Die Gemeindeverwaltung schickt dann die benötigten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu.
Besonders wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen müssen. Sollte jemand seinen Wahlschein verloren haben oder dieser nicht zugestellt worden sein, kann bis zum 21. März 2026 um 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden, wobei eine glaubhafte Versicherung erforderlich ist. Wer plötzlich erkrankt, hat sogar die Möglichkeit, die Unterlagen bis zum Wahltag um 15:00 Uhr anzufordern.
Der Ablauf der Briefwahl
Bei der Briefwahl kennzeichnet der Wähler persönlich den Stimmzettel und legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag. Dieser muss dann verschlossen werden, und die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein muss unterzeichnet werden. Der verschlossene Stimmzettelumschlag sowie der unterschriebene Wahlschein werden anschließend in den amtlichen Wahlbriefumschlag gesteckt, der in der Regel hellrot ist. Der Wahlbrief muss rechtzeitig an die angegebene Stelle gesendet oder dort abgegeben werden.
Ein Blick auf das Kommunalwahlrecht
Das Kommunalwahlrecht in Deutschland, das auch für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz relevant ist, regelt die gesetzlichen Bestimmungen für Kommunalwahlen und das Wahlrecht der Bürger zu Organen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Wahl der Kommunalvertretungen erfolgt nach den Prinzipien der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl. In Rheinland-Pfalz gilt eine Wahlperiode von fünf Jahren, und das aktive Wahlrecht wird ab 18 Jahren gewährt. Interessanterweise dürfen in vielen Bundesländern auch Ausländer mit EU-Staatsbürgerschaft an den Kommunalwahlen teilnehmen. Diese Regelungen sind nicht nur für die bevorstehende Wahl von Bedeutung, sondern auch für das Verständnis des demokratischen Prozesses auf kommunaler Ebene.
Für weitere Informationen zu den Regelungen und Fristen rund um die Briefwahl in Rheinland-Pfalz empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Seiten, wie etwa die auf swr.de oder landtagswahl-rp.de. Diese bieten umfassende Informationen zur Briefwahl und den notwendigen Antragsverfahren.