In Rheinland-Pfalz stehen die Wahlen vor der Tür und viele Wählerinnen und Wähler entscheiden sich bereits jetzt für die Briefwahl. Bei der Landtagswahl 2021 wählten demonstrativ zwei Drittel der Wähler per Briefwahl, und ein ähnliches Interesse ist auch für die bevorstehenden Wahlen am 22. März 2026 zu erwarten. Doch wie beantragt man die Unterlagen und welche Regeln gilt es zu beachten?

Seit dem 2. Februar können Wahlberechtigte in Neustadt ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Hierfür ist lediglich ein Personalausweis notwendig, und alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen per E-Mail zu ordern. Auch in Ludwigshafen können Interessierte seit Dienstag online oder via E-Mail ihren Antrag stellen. Ab dem 23. Februar ist auch die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro im Rathaus möglich. In Speyer und Landau hingegen ist der Besitz einer Wahlbenachrichtigung erforderlich, die in Speyer ab dem 20. Februar und in Landau ab dem 23. Februar verschickt wird. Denken Sie daran, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde vorliegen müssen, um gültig zu sein. Die Regelungen dazu hat SWR ausführlich aufbereitet.

Fristen und Beantragung

Eine wichtige Information für alle, die am Wahltag verhindert sind: Der Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 20. März 2026 um 15:00 Uhr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Antrag zu stellen: Dies kann schriftlich, mündlich (aber nicht telefonisch) oder per E-Mail geschehen. Eine einfache Methode ist das Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder das Einreichen eines formlosen Antrags. Die Gemeindeverwaltung kümmert sich um die Zusendung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, was viele erleichtern dürfte, wie auf landtagswahl-rp.de zu lesen ist.

Falls der Wahlschein verloren geht oder nicht ankommt, gibt es die Möglichkeit, bis zum 21. März 2026 um 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein zu beantragen – hierbei ist eine glaubhafte Versicherung nötig. Wer aufgrund plötzlicher Erkrankungen die Unterlagen benötigt, kann diese bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern.

Die Briefwahl im Detail

Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit, sein Stimmenrecht auszuüben, und bietet die Möglichkeit, schon vor dem eigentlichen Wahltag die Stimme abzugeben. Die Wähler müssen dabei ihren Stimmzettel persönlich kennzeichnen und in den amtlichen Stimmzettelumschlag legen. Dieser muss dann verschlossen werden, und der Wahlschein ist zu unterschreiben. Der gesamte Brief ist dann in den hellroten Wahlbriefumschlag zu stecken und rechtzeitig an die angegebene Stelle zu senden oder dort abzugeben.

Die Regelungen zur Wahl und Briefwahl sind im deutschen Kommunalwahlrecht klar festgelegt, welches auf den Grundsatz der freien, geheimen und unmittelbaren Wahl basiert. Die letzten Informationen zu den Wahlmodalitäten sind auf Wikipedia zu finden.

Denken Sie daran: Ihre Stimme zählt, und die Briefwahl ist eine großartige Möglichkeit, trotz anderer Verpflichtungen teilzunehmen. Seien Sie gut vorbereitet und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Wahlbehörden bereitstellen!