Am 16. Juni 2025 hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Verurteilung des syrischen Arztes Alaa M. zu lebenslanger Haft umfasst. Dies geschieht im Rahmen eines Prozesses, der die grausamen Foltermethoden unter dem Assad-Regime beleuchtet hat. Das Urteil, welches auch mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung einhergeht, ist das Ergebnis eines mehr als dreijährigen Verfahrens, das weltweit für Aufsehen gesorgt hat. fr.de berichtet, dass trotz des Urteils, das den Opfern und ihren Angehörigen Genugtuung bietet, viele der Hauptverantwortlichen, insbesondere Baschar al-Assad, weiterhin im Exil leben und dem internationalen Recht nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Anklage warf Alaa M. vor, im Militärkrankenhaus in Homs als Folterer gewirkt zu haben, wo ihm die Folter von 18 Menschen und die vorsätzliche Tötung eines Häftlings zur Last gelegt wurde. Letztlich wurde er wegen zwei Tötungen und neun schweren Körperverletzungen verurteilt, wobei die Bundesanwaltschaft auf die besondere Schwere seiner Schuld hinwies. Interessant ist, dass Alaa M. stets die ihm vorgeworfenen Taten abstritt und behauptete, nie in Homs gearbeitet zu haben. Stattdessen sei er in Damaskus tätig gewesen. Wie die sueddeutsche.de berichtet, war der Prozess durch das Weltrechtsprinzip möglich, das es erlaubt, Völkerrechtsverletzungen überall zu verfolgen.

Ein langer Weg zur Gerechtigkeit

Der Prozess zog sich über fast dreieinhalb Jahre und umfasste beeindruckende 188 Verhandlungstage. Neben verschiedenen Zeugenaussagen gab es auch mutmaßliche Folteropfer, die als Nebenkläger auftraten. Dabei wurden abenteuerliche Szenarien von Folterpraktiken wie das Anzünden von Gefangenen diskutiert. Alaa M. wurde vor seiner Festnahme im Jahr 2020 als Orthopäde in Deutschland aktiv, nachdem er 2015 als Flüchtling ins Land kam. Die Bundesanwaltschaft forderte nicht nur lebenslange Freiheitsstrafe, sondern auch ein Berufsverbot, was mit dem klaren Ziel einherging, weitere Verbrechen in Deutschland zu verhindern..

Obwohl der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) als wesentlicher Ort für die Verurteilung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit agiert, war er in diesem Fall nicht zuständig. Einige der schwerwiegenden Vorwürfe gegen Syrien, geführt durch die Machtverhältnisse zwischen Russland und China, konnten nicht zur Anklage gebracht werden. Wie das Auswärtige Amt erklärt, ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschränkt. Viele hoffen inzwischen, dass Deutschland als Standort solcher Prozesse weiterhin einen bedeutenden Beitrag leisten wird.

Ausblick auf kommende Verfahren

Das Urteil gegen Alaa M. könnte den Weg für weitere Verfahren gegen syrische Verbrecher ebnen, da Deutschland als entscheidender Ort für solche Prozesse gilt. Insbesondere, weil dort viele syrische Flüchtlinge leben, die, ob als Täter oder Opfer, eine zentrale Rolle in der Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Assad-Regimes spielen. Die deutsche Justiz wird für ihre Vorreiterrolle gelobt, wenn es darum geht, Gerechtigkeit für die Opfer zu suchen und Verbrecher fernzuhalten. Zukünftige Aufarbeitungen der Verbrechen in Syrien hängen jedoch auch von den neuen Machthabern ab und davon, ob diese bereit sind, für die begangenen Verbrechen Verantwortung zu übernehmen.