In den letzten Wochen hat die Rhetorik von Bundeskanzler Friedrich Merz für Aufregung gesorgt. Seine Aussagen zur Notwendigkeit von Krankheitstagen, in denen er eine „Abkehr von der Bequemlichkeit“ fordert, haben nicht nur Diskussionen über die Arbeitsmoral entfacht, sondern auch die Würde von Menschen mit Behinderungen in den Fokus gerückt. Der Journalist Andreas Klamm, der selbst mit einer schweren Behinderung lebt, sieht in diesen Äußerungen eine Stigmatisierung und einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Besonders betroffen ist Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert, sowie Artikel 3, der Diskriminierung aufgrund von Behinderung verbietet. Klamm kritisiert die pauschale Diffamierung des hohen Krankenstands und bezeichnet die Rhetorik der Bundesregierung als empathielos und rechtswidrig. Er hat sogar eine formelle Beschwerde und Petition an den Deutschen Bundestag, den Behindertenbeauftragten und den Bundespräsidenten eingereicht.
Klamm ruft zur Solidarität auf und fordert eine Neubewertung der Perspektive auf kranke und behinderte Menschen. Sie sollten nicht als Kostenfaktoren betrachtet werden, sondern als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass Würde kein Gut ist, das man sich durch Überstunden verdienen muss. In seinen Ausführungen verweist Klamm auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die den Staat verpflichtet, Vorurteile abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Diese Konvention trat 2008 international in Kraft und wurde von Deutschland am 26. März 2009 ratifiziert.
Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-BRK hat den Rang eines Bundesgesetzes und zielt darauf ab, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und den Genuss der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Konvention konkretisiert den allgemeinen menschenrechtlichen Anspruch auf Gleichheit in Würde und Freiheit. Deutschland hat sich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Die nächste Prüfung Deutschlands durch die UN ist für August 2023 angesetzt, wobei ein unabhängiges Expertengremium die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen bewertet. Der UN-Ausschuss kritisierte bereits 2015 die Existenz von Sondersystemen, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen, und forderte Änderungen.
Im Jahr 2009 war Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft, und viele Menschen mit Behinderungen lebten in separaten Einrichtungen, fern vom ersten Arbeitsmarkt. Der Zugang zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Bereichen war stark eingeschränkt. Die UN-BRK setzt hier einen menschenrechtlichen Maßstab und fordert, dass der Teilhabebegriff in konkrete Maßnahmen und Ziele für Chancengleichheit umgesetzt wird. Die EU-Richtlinie (EU) 19/882 von 2019, die Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen fordert, wurde in Deutschland durch das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ umgesetzt.
Aktuelle Herausforderungen und Ausblick
Die Corona-Pandemie hat die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen weiter verschärft, insbesondere in der Gesundheitsversorgung. Trotz bestehender Reformen zur Stärkung der Selbstbestimmung gibt es nach wie vor Zwangselemente im Betreuungssystem. Klamm und andere Aktivisten setzen sich dafür ein, dass die Stimmen von Menschen mit Behinderungen gehört werden und dass ihre Rechte nicht länger ignoriert werden. Die anstehende Staatenprüfung im August 2023 könnte neue Erkenntnisse und Impulse für die Situation in Deutschland bringen, und es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen unternimmt.
Wie Klamm betont, sollten kranke und behinderte Menschen nicht als Last, sondern als wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft betrachtet werden. Die Würde des Menschen bleibt unantastbar, und das gilt besonders in Zeiten, in denen die Rhetorik der Macht oft die Schwächsten in unserer Gesellschaft trifft. Ein Umdenken ist dringend notwendig, um die Prinzipien der UN-BRK nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität umzusetzen. Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist noch lang, aber die Forderung nach Gleichheit und Respekt für alle Menschen bleibt von zentraler Bedeutung.
Für weitere Informationen und eine tiefere Auseinandersetzung mit den Themen rund um die UN-Behindertenrechtskonvention und die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, können Sie die Beiträge von Andreas Klamm und die ausführliche Analyse auf Wochenblatt Reporter sowie die Informationen der Bundeszentrale für Politische Bildung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen.