Geflügelpest-Alarm: Kraniche in Koblenz infiziert – So schützen Sie Ihr Geflügel!
Am Rhein bei Koblenz wurde ein Kranich mit Geflügelpest entdeckt. Biosicherheitsmaßnahmen sind nun dringend notwendig.

Geflügelpest-Alarm: Kraniche in Koblenz infiziert – So schützen Sie Ihr Geflügel!
Am Rheinufer in Koblenz wurde ein verendeter Kranich gefunden, der mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus H5N1) infiziert war. Das ist ein alarmierendes Zeichen, denn der Erreger breitet sich unter den Wildvögeln und im Geflügelbestand in Deutschland weiter aus. Der Fund wurde vom Ben Kurier gemeldet, nachdem das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz eine Untersuchung eingeleitet hat, die auch weitere tote und erkrankte Kraniche in Thür und Bendorf umfasst. Proben wurden zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gesendet; die Ergebnisse werden in den nächsten zwei Tagen erwartet, wobei das FLI das Risiko für eine Ausbreitung der Geflügelpest als hoch einstuft.
Mit dem Herbst kommt auch die Zeit, in der mit einer verstärkten Verbreitung des Virus gerechnet wird. Noch ist unklar, wie sich die Lage weiter entwickeln wird, doch insbesondere Hobby- und Freizeithaltungen müssen sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Das Veterinäramt Mayen-Koblenz hat daher eine Liste von Schutzmaßnahmen ausgegeben, die unbedingt beachtet werden sollten, um die Hausgeflügelbestände zu sichern.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Ein paar einfache, aber entscheidende Schritte können helfen, die Geflügelbestände zu schützen:
- Die Aufstallung des Geflügels, wo immer möglich.
- Fütterung an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Wildvogelsichere Lagerung von Futter, Einstreu und Geräten.
- Frisches Leitungswasser für die Tränken verwenden.
- Keine Speisereste oder Grünfutter verfüttern.
- Eigene Kleidung und Schuhwerk im Stall verwenden.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften vornehmen.
- Schadnagerbekämpfung durchführen.
- Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
- Zugang zur Geflügelhaltung sichern.
Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst, weist eindringlich auf die Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen hin. Diese sind von entscheidender Bedeutung, um die Gehege vor einer INFIZIERUNG zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Bei Verdachtsfällen wie Atemnot, Apathie oder plötzlichen Todesfällen ist umgehend das Veterinäramt zu informieren.
Es besteht zudem ein geringes Risiko für eine Infektion des Menschen durch das Virus, sofern die Hygieneregeln strikt eingehalten werden. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Haltung beim Veterinäramt zu melden, um eine umfassende Überwachung der Situation zu gewährleisten.
Die Entwicklungen rund um die Geflügelpest werden weiterhin genau beobachtet und es wird empfohlen, offizielle Kommunikationskanäle zu nutzen, um stets informiert zu bleiben.