Ein 52-Jähriger aus Pirmasens steht derzeit im Rampenlicht der Justiz, nachdem er am 25. Februar 2024 in einem Mehrfamilienhaus einen Kinderwagen in Brand setzte. Diese feurige Aktion brachte nicht nur sein eigenes Leben in Gefahr, sondern auch das seiner Mitbewohner, was nun erneut die Gerichte beschäftigt. Denn der Mann hat Revision gegen sein Urteil eingelegt, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilte, unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge. So berichtet Rheinpfalz.

Das zuständige Landgericht Zweibrücken kam zu dem Schluss, dass der Täter billigend in Kauf nahm, Menschen ernsthaft zu verletzen oder gar zu töten. Die Richter gingen davon aus, dass ein klarer Tötungsvorsatz vorlag, was in der Revision nun noch einmal geprüft wird. Laut dem Rechtsanwalt des Mannes, Markus Freyler, steckt die Frage im Raum, ob der Tötungsvorsatz tatsächlich „rechtsfehlerfrei“ nachgewiesen wurde. Ein schriftliches Urteil liegt noch nicht vor.

Brandstiftung unter rechtlichen Aspekten

Wie brandgefährlich solche Taten ins Auge gehen können, belegt auch das deutsche Strafrecht, das Brandstiftung klar regelt. In den Paragraphen 306 bis 306f StGB sind verschiedene Abstufungen des Verbrechens verankert, die den Schutz von Leib, Leben und Eigentum vor Brandgefahren zum Ziel haben, erläutert Wikipedia. Bei schwerer Brandstiftung, insbesondere in einem Gebäude, in dem sich Menschen aufhalten, drohen hohe Strafen.

In Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt 17.702 Brandstiftungsdelikte angezeigt, was zeigt, wie häufig solche Verbrechen vorkommen. Knapp 50% davon konnten aufgeklärt werden, was die Effizienz der Ermittlungsbehörden unterstreicht. Brandstiftungen stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für das Leben dar, sondern ziehen auch umfangreiche rechtliche Konsequenzen nach sich.

Vergleichbare Fälle

Ein aktuell laufendes Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) trägt ebenfalls die Handschrift eines Tötungsvorsatzes, denn am 15. Juli 2025 wies der 5. Strafsenat die Revision eines anderen Angeklagten zurück, der wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Der Fall spiegelte eine ähnliche brennende Problematik wider, bei der der Täter in der Absicht Handlungen setzte, die das Leben anderer Menschen gefährdeten. Hierbei hatte der Angeklagte Benzin über die Wohnungstür eines Bekannten gegossen und sie in Brand gesetzt, mit der Hoffnung, dass die Bewohner schlafen. Doch auch diese Tat konnte schnell gelöscht werden, bevor Schlimmeres passierte, wie auch der BGH berichtete.

Insgesamt zeigt sich: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Brandstiftung sind komplex und umfassend, was möglicherweise auch für den 52-Jährigen aus Pirmasens von Bedeutung sein wird, wenn die Revision nun entscheidend ist. Die Fragen rund um Tötungsvorsatz und die schwerwiegenden Folgen solcher Taten bleiben spannend und laden zur weiteren Diskussion ein.