Rasante Flucht eines 15-Jährigen: Rollerfahrer verletzt bei Polizeikontrolle!
Rasante Flucht eines 15-Jährigen: Rollerfahrer verletzt bei Polizeikontrolle!
Meckenheim, Deutschland - Ein kurioser Vorfall sorgte am Donnerstagabend in Meckenheim für Aufregung. In der Eichengasse bemerkte eine Polizeistreife einen Motorroller, der mit zwei Jugendlichen besetzt war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer offenbar keinen Grund zur Ruhe hatte: Der Roller fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und als die Beamten das Duo anhalten wollten, wählte der 15-jährige Fahrer, ein Jugendlicher aus Haßloch, die Flucht über Feld- und Wirtschaftswege. Wie rheinpfalz.de berichtet, erreichte seine Fluchtgeschwindigkeit teilweise beeindruckende 80 km/h.
Doch das aufregende Rennen endete bald: Am Ortseingang von Wachenheim stellte sich ein weiterer Streifenwagen in den Weg. Der Fahrer versuchte verzweifelt, über den Bürgersteig zu entkommen, strauchelte dabei und kollidierte mit einem Polizeiauto, bevor er schließlich stürzte. Glücklicherweise verletzte sich der 15-Jährige nur leicht, während sein Beifahrer unverletzt blieb. Bei der Festnahme entdeckten die Beamten, dass der Motorroller nicht versichert und darüber hinaus manipuliert war. Er konnte auf über 120 km/h beschleunigt werden – eine absolute Geschwindigkeitsüberschreitung, die nicht nur für den Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer ein enormes Risiko darstellt.
Folgen einer Polizeikontrolle
Die Polizei hat das Geschehen prompt aufgeklärt. In Deutschland ist es eine Ordnungswidrigkeit, einem Haltgebot der Polizei nicht nachzukommen, wie der Bußgeldkatalog von bussgeldkatalog.org ausführlich beschreibt. Ein Fahrer, der das Haltgebot missachtet, muss mit einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Besonders für Fahranfänger in der Probezeit kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Obwohl die Flucht des 15-Jährigen keine Gewalt gegen die Beamten beinhaltete, wird in vielen Fällen wie diesem eine Flucht dennoch als schwerwiegender Verstoß gewertet. Das Bundesgerichtshof-Urteil (Az.: 2 StR 204/14) hat klargestellt, dass Gewalt direkt gegen einen Amtsträger gerichtet sein muss, um als Widerstand gewertet zu werden. Diese Auslegung schließt jedoch nicht aus, dass das unverantwortliche Verhalten des Fahrers gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Strafen für die Flucht
Die Flucht vor der Polizei kann als Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB betrachtet werden, wie auch die Rechtsanwaltsplattform anwalt.de betont. Hierbei drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder hohe Geldstrafen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift wurde erst jüngst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Im Fall des 15-jährigen Rollerfahrers könnte das weitreichende Folgen für seine Zukunft haben. Die Polizei hat nicht nur den Roller beschlagnahmt, sondern muss jetzt auch die rechtlichen Schritte gegen den Jugendlichen einleiten. Die Verteidigung wird in solchen Fällen oft schwierig, insbesondere wenn man bedenkt, dass bei der Flucht von der Polizei nicht nur das eigene Leben, sondern auch das von Unbeteiligten gefährdet wird.
Der Vorfall in Meckenheim ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie schnell aus einem scheinbar harmlosen Rollerfahren ein ernsthaftes rechtliches Problem werden kann. Empfehlenswert ist es in solchen Situationen immer, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten und einen kühlen Kopf zu bewahren.
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Ort | Meckenheim, Deutschland |
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