In Rheinland-Pfalz stehen die Geburtskliniken vor einem scharfen Umbruch. Der heute in Kraft tretende Hebammenhilfevertrag hat das Potenzial, die bereits angespannte Situation in der geburtshilflichen Versorgung weiter zu verschärfen. Der Hebammenverband Rheinland-Pfalz befürchtet, dass die neuen Vergütungsregeln für Beleghebammen zu einer Ausdünnung der Geburtskliniken führen könnten. Diese Entwicklung könnte fatale Auswirkungen auf die mütterliche und kindliche Versorgung haben, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo bereits eine kritische Situation herrscht.

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 27 Geburtsstationen, von denen fünf als Beleghebammen-System organisiert sind. Diese Kreißsäle, unter anderem in Wittlich, Dernbach und Pirmasens, könnten durch die neuen Regelungen gefährdet sein. Christina Warta von den Hebammen in Speyer erwartet eine Abwanderung von Hebammen aus dem Beruf, was zur Schließung dieser Einrichtungen führen könnte. Ein Rückgang von 27 auf nur noch 22 Kreißsäle würde die geburtshilfliche Versorgung in vielen Regionen erheblich einschränken. Der Rückgang der Geburtsstationen ist nicht neu; seit 2009 ist die Zahl von 52 auf 27 gesunken.

Kritische Herausforderungen für ländliche Regionen

Besonders besorgniserregend ist die drohende Schließung von Kreißsälen in ländlichen Gebieten. Die Reisezeit zu einer Geburtsklinik wird von den Verantwortlichen als zumutbar bis zu 40 Minuten erachtet, doch diese Einschätzung stößt auf harsche Kritik von Hebammenvertretern. Längere Fahrzeiten könnten das Leben von Mutter und Kind gefährden. Gesundheitsminister Clemens Hoch betont, wie wichtig es ist, alle 27 Geburtshilfen zu erhalten. Die Unterstützung kleiner Geburtskliniken im ländlichen Raum mit 5,8 Millionen Euro Bundesgeldern ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch ob das ausreicht, bleibt abzuwarten.

Die neuen Vergütungsregeln sind nicht die einzige Herausforderung, die die geburtshilfliche Versorgung betrifft. Die Krankenhausreform zielt darauf ab, Aufgaben in Kliniken zu bündeln und unrentable Häuser zu schließen, was sicherlich weitere Schließungen von Kreißsälen nach sich ziehen könnte. Die Zahl von nur 3% bei außerklinischen Geburten in Rheinland-Pfalz zeigt zudem, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Hebammenhilfevertrag und seine Bedeutung

Der Hebammenhilfe-Vertrag, der seit dem 1. August 2007 existiert, regelt die Zusammenarbeit zwischen freiberuflichen Hebammen und den Krankenkassen. Hebammen müssen Mitglied eines Hebammenverbands werden, um am Vertrag teilnehmen zu können. Wer nicht in einem Verband ist, kann kostenfrei dem GKV-Spitzenverband beitreten. Dieser Vertrag hat weitreichende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Hebammen und damit auch auf die geburtshilfliche Versorgung. In einer Zeit, in der Unzufriedenheit mit der geburtshilflichen Versorgung bereits seit Jahren herrscht, fordern Elternverbände und Leistungserbringer grundlegende Verbesserungen.

Das politische Ziel, die physiologische Geburt zu fördern, ist unumstritten. Auf kommunaler, Landes- und Bundesebene entstehen Bündnisse, um die Geburtshilfe zu verbessern. Auf der Suche nach Antworten und Lösungen sind viele Akteure gefordert. Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) analysiert derzeit die geburtshilfliche Versorgung und stellt interaktive Grafiken im Kompass „Geburtshilfe und Hebammenversorgung“ zur Verfügung. Diese Transparenz könnte helfen, die Situation der Hebammen zu verbessern und somit auch den schwangeren Frauen mehr Klarheit über ihre Optionen zu bieten.

Die kommenden Monate werden für die geburtshilfliche Versorgung in Rheinland-Pfalz von entscheidender Bedeutung sein. Ob die Maßnahmen, die ergriffen werden, tatsächlich Früchte tragen oder ob die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weiter auseinandergeht, wird sich zeigen müssen. Eines steht fest: Hier besteht Handlungsbedarf. Die Mütter, ihre Kinder und die Hebammen verdienen eine bessere und stabilere geburtshilfliche Versorgung.